Hasskriminalität: Ermittler kommen zukünftig leichter an Facebook-Daten

Im Falle von Hasskriminalität will Facebook Nutzerdaten zukünftig schneller an deutsche Ermittler weitergeben. Ein internationales Rechtshilfeverfahren sei dann nicht mehr notwendig, erklärte das soziale Netzwerk.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Facebook möchte die Weitergabe von Nutzerdaten an Ermittler beschleunigen.
Facebook möchte die Weitergabe von Nutzerdaten an Ermittler beschleunigen. (Bild: Alastair Pike/AFP/Getty Images)

Deutsche Strafverfolger werden künftig bei Fällen von Hasskriminalität deutlich schneller Auskunft von Facebook bekommen. "Zukünftig werden wir bei Auskunftsersuchen zu Hasskriminalität, zum Beispiel bei Volksverhetzung, die deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht länger an das internationale Rechtshilfeverfahren MLAT verweisen", teilte eine Facebook-Sprecherin mit. Facebook-Nutzer, die volksverhetzende Inhalte gepostet, Hakenkreuze veröffentlicht oder den Holocaust geleugnet haben, sollen so schneller identifiziert werden.

Bisher konnten bis zu einer Antwort Monate vergehen, jetzt könnte die Bearbeitungszeit auf einige Tage sinken. "Wie bei allen staatlichen Auskunftsersuchen weltweit werden wir jede Anfrage sorgfältig prüfen und behalten uns vor, Anfragen zurückweisen, die nicht ordnungsgemäß gestellt und begründet sind", schränkte Facebook ein. Über die neue Vorgehensweise hatte zuvor die Süddeutsche Zeitung berichtet.

"Wir begrüßen diesen Schritt, denn er kann die Arbeit der deutschen Sicherheitsbehörden erleichtern", erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums und bestätigte die Zusage Facebooks. Seit Juni setzt Facebook in Frankreich auf ein ähnliches Verfahren. Auch dort werden die Daten im Falle von Hate Speech direkt an die Ermittler weitergegeben. Erst kürzlich schlossen Großbritannien und die USA ein bilaterales Abkommen auf Basis des Cloud-Acts zu einem vereinfachten Datenaustausch. Das Abkommen ermöglicht Ermittlern mit einer richterlichen Anordnung ihres jeweiligen Staates die Daten von ausländischen Unternehmen des anderen Staates direkt anfordern zu können.

Die EU-Kommission verhandelt mit den USA ebenfalls über ein solches Austauschabkommen, obwohl die USA zunächst erklärt hatten, nur bilaterale Vereinbarungen abschließen zu wollen. Zudem wird in der EU bereits seit geraumer Zeit an der E-Evidence-Richtlinie gearbeitet, deren Ziel eine einfachere und schnellere Datenabfrage bei Unternehmen durch Behörden anderer Länder ist. Datenschützer kritisieren die Pläne als grundrechtsgefährdend. Auch die Bundesregierung warnt intern vor den Gefahren für Presse- und Meinungsfreiheit.

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Emulex 31. Okt 2019

Genau, mindestens 5 Jahre Gefängnis, während andere - die offensichtlich gleicher sind...

divStar 31. Okt 2019

Hass ist nicht kriminell. Kriminell ist nur, was strafrechtlich relevant ist - alles...

Silvery 31. Okt 2019

Von Hasskriminalität zu sprechen macht nur Sinn, wenn ein Verbrechen aus Hass begangen...

mark.wolf 31. Okt 2019

nicht dass ich für solche Postings bin, ich selbst bin FB abstinent. Aber wir haben ein...



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