Normenkontrollrat kritisiert Kostenschätzung
Unbeeindruckt zeigt sich die Regierung zudem von der Kritik des Normenkontrollrates, wonach die zu erwartenden Kosten für Verwaltung und Wirtschaft nicht korrekt angegeben worden seien. Sie halte "nach nochmaliger Prüfung an der von ihr dargestellten Höhe des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft fest", schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Allerdings räumt sie ein, dass es dafür keine "belastbaren Schätzgrundlagen" gibt, da diese mit dem Gesetz erst erhoben werden sollen. Der Rat, der die finanziellen Auswirkungen von Gesetzen prüft, störte sich zudem daran, dass lediglich Google, Facebook und Twitter zu den Kosten befragt wurden. Allerdings erfolglos.
"Ebenfalls ohne Begründung und daher nicht nachvollziehbar" ist nach Ansicht der Normenkontrollrats die Kostenschätzung bei der erweiterten Bestandsdatenauskunft. Wie bei den sozialen Netzwerken hätten Fallzahlen zugrundegelegt werden müssen. Diese gibt es nach Angaben der Bundesregierung nicht, "da die Zahl der Persönlichkeitsverletzungen in sozialen Netzwerken statistisch nicht erhoben wird". Dabei unterschlägt die Regierung die Tatsache, dass die erweiterte Bestandsdatenauskunft nicht nur für soziale Netzwerke, sondern für alle Telemediendienste gilt. Es gibt im Grunde keinen Zusammenhang mit dem Hatespeech-Gesetz.
Regierung sieht keinen Verstoß gegen EU-Recht
Unberührt von anderslautenden Gutachten zeigt sich die Regierung auch mit Blick auf die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Europarecht. Neben einer Studie im Auftrag des IT-Branchenverbandes Bitkom ist auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gesetz gegen das sogenannte Herkunftslandprinzip verstößt. Demnach dürfen Mitgliedstaaten keine Bestimmungen erlassen, die über diejenigen des Landes hinausgehen, in denen ein Unternehmen seinen Sitz hat. Interessanterweise hat nicht die Opposition, sondern der CDU-Abgeordnete Philipp Lengsfeld das Gutachten in Auftrag gegeben.
Die Regierung beruft sich jedoch auf Erwägungsgrund 48 der E-Commerce-Richtlinie, wonach es erlaubt ist, dass Mitgliedstaaten "von Diensteanbietern, die von Nutzern ihres Dienstes bereitgestellte Informationen speichern, verlangen, die nach vernünftigem Ermessen von ihnen zu erwartende und in innerstaatlichen Rechtsvorschriften niedergelegte Sorgfaltspflicht anzuwenden, um bestimmte Arten rechtswidriger Tätigkeiten aufzudecken und zu verhindern". Inwieweit die Diensteanbieter selbst entscheiden sollen, welche Tätigkeit rechtswidrig ist, geht daraus nicht hervor. Rückendeckung erhält die Regierung auf jeden Fall von der EU-Kommission. Diese teilte auf Anfrage von Golem.de mit, dass sie trotz der genannten Gutachten weiterhin "keine Absicht hat, den Gesetzentwurf zu blockieren".
Kauder steht noch hinter dem Gesetz
Auch wenn die große Koalition nur Details am Gesetz ändern will: Viel Zeit bleibt dafür in den kommenden beiden Wochen nicht mehr. Für Montag ist zunächst eine Anhörung im Justizausschuss des Bundestags angesetzt. Union und SPD dürfte es dabei schwer gefallen sein, Experten zu finden, die das Gesetz befürworten.
Ob das Gesetz bis Ende Juni noch zu retten ist, ist alles andere als sicher. Der SPD scheint es inzwischen vor allem darum zu gehen, ihren Justizminister Maas nicht weiter zu demontieren. Wobei sich Maas zuletzt vor allem selbst beschädigte, als er sich für eine Homestory mit seiner Partnerin Natalie Wörner ablichten ließ - mit Möbeln, die der Internetversand Westwing ihr dauerhaft überlassen hatte.
Allerdings steht Unions-Fraktionschef Volker Kauder weiterhin hinter dem Gesetzesvorhaben. "Ich bin dafür, dass wir uns anstrengen sollten, das Gesetz noch bis Ende Juni zu verabschieden", sagte der CDU-Politiker der Rheinischen Post und fügte hinzu: "Die Kritik wird den Problemen, vor denen wir stehen, nicht gerecht." Gesetze sollten bei allen Problemen aber auch dem Grundgesetz und dem Europarecht gerecht werden. Dass die zehn Experten am Montag im Bundestag darauf hinweisen werden, dürfte sicher sein. Dass die große Koalition sich davon beeindrucken lässt, eher nicht.
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Hasskommentare: Regierung plant nur kosmetische Änderungen am Maas-Gesetz |
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33% der Abkürzung ist für dich wenig unterschied?
Führt man die entsprechenden Gesetze jetzt schon ein, dann hat man es unmöglich sehen...
Das auch. Derzeit ist es aber erforderlich.
ja