Hasskommentare: Koalition einigt sich auf Änderungen am Facebook-Gesetz

Union und SPD wollen das geplante Gesetz gegen rechtswidrige Hasskommentare an zentralen Stellen überarbeiten. Den sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter soll deutlich mehr Zeit bleiben, um über die Löschung zu entscheiden.

Artikel veröffentlicht am ,
Das Facebook-Gesetz wird deutlich überarbeitet.
Das Facebook-Gesetz wird deutlich überarbeitet. (Bild: Jonathan Nackstrand/AFP/Getty Images)

Nach heftiger Kritik an den Gesetzesplänen gegen rechtswidrige Kommentare und strafbare Falschnachrichten im Internet haben Fachpolitiker von Union und SPD eine Verständigung erreicht. Demnach soll der Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) noch an einigen Stellen geändert werden, wie der netzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Jarzombek (CDU), auf Anfrage von Golem.de bestätigte. Dies betrifft vor allem die Regelung, wie mit der Beurteilung rechtlich schwieriger Fälle umzugehen ist.

Laut Jarzombek wird den Plattformbetreibern die Möglichkeit gegeben, eine anerkannte Beschwerdestelle einzurichten. Jedes Unternehmen solle grundsätzlich entscheiden können, ob es rechtlich schwierige Fälle innerhalb von sieben Tage selbst bewerte, wie es der Gesetzentwurf bislang vorsieht. Dann greife auch die Strafe von 50 Millionen Euro, wenn das Beschwerdemanagement systematisch versage.

"Regulierte Selbstregulierung"

Alternativ könnten solche Fälle auch an die staatlich unabhängige Stelle übertragen werden. Diese müsse angemessen mit Sachverständigen und Experten ausgestattet sein, um "zügig" über die Streitfälle entscheiden zu können. Eine Frist sei jedoch nicht vorgesehen. Diese Regelung orientiere sich am Jugendschutz, wo es ebenfalls eine "regulierte Selbstregulierung" gebe. Ähnlich äußerte sich die SPD-Fraktion in einer Pressemitteilung.

Zudem solle sichergestellt werden, dass den Verfassern der möglicherweise rechtswidrigen Kommentare ein Widerspruchsrecht eingeräumt wird. Eine weitere Forderung: Die Beschwerdestelle müsse von mehreren Unternehmen getragen und eingerichtet werden. Damit will die Koalition verhindern, dass Unternehmen wie Facebook lediglich ihre bisherigen Einrichtungen zur Inhaltekontrolle umdeklarieren. Jarzombek zufolge sollen die sozialen Medien dazu verpflichtet werden, dass der neu anzugebende inländische Zustellungsbevollmächtigte innerhalb von 48 Stunden auf Anfragen der Strafverfolgungsbehörden reagieren muss.

Erweitere Bestandsdatenauskunft bleibt

Die SPD konnte sich wiederum mit ihrer Forderung durchsetzen, die geplante Erweiterung der Bestandsdatenauskunft unter Richtervorbehalt zu stellen. Mit der neuen Regelung sollen Privatpersonen die Möglichkeit erhalten, im Falle von unwahren Tatsachenbehauptungen im Netz selbst privatrechtlich gegen den Urheber vorzugehen. Allerdings gilt die Regelung nicht nur für die großen sozialen Netzwerke, sondern für alle Telemediendienste.

Die Verständigung der Fachpolitiker steht nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa unter dem Vorbehalt, dass die Fraktionsspitzen noch mehreren vor der Bundestagswahl ausstehenden Koalitionsprojekten im Paket zustimmen wollen. Neben dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird unter anderem über die Neuregelung zur Störerhaftung bei offenen WLANs gestritten.

Nachtrag vom 23. Juni 2017, 21:55 Uhr

Dass die Koalition den Entwurf in dieser Richtung hin überarbeiten würde, hatte sich in den vergangenen Tagen bereits abgezeichnet. Zudem waren die Pläne am vergangenen Monat im Justizausschuss des Bundestags fast einhellig von den Experten abgelehnt worden. Allerdings dürfte die Kritik an dem Gesetz damit nicht verstummen. So bleibt die Forderung erhalten, dass soziale Medien "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede binnen 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde löschen müssen.

Doch die Frage, was offensichtlich rechtswidrig ist, lässt sich oft nicht auf die Schnelle beantworten. Sollten die Netzwerke zu wenig löschen und zu häufig Beschwerden an die unabhängige Stelle zu überweisen, dürften ihnen weiterhin hohe Bußgelder drohen. Zum anderen bleibt die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Äußerungen weiterhin privaten Stellen und nicht der Justiz überlassen.

Kritik von Bitkom und Grünen

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl bezeichnete die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle hingegen als wichtigen Beitrag zum Schutz vor Overblocking. "Die befürchtete Privatisierung der Rechtsdurchsetzung ist damit ausgeschlossen", sagte sie.

Kritik an der Einigung kam umgehend von der Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Renate Künast. "Es ist typisch für dieses handwerklich schlechte Verfahren, dass nun wieder vage und unterschiedliche Andeutungen in die Medien kommen, dem Rechtsausschuss aber noch keine Änderungsvorlage zugegangen ist", sagte die Grünen-Politikerin. Um sein Ansehen zu retten, behaupte Maas, es handele sich nur um Klarstellungen.

Zweifel äußerte auch der IT-Branchenverband Bitkom. Dessen Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagte der Rheinischen Post: "Ob es der Politik auf den letzten Metern gelingt, das bereits im Ansatz verkorkste Gesetz so abzuändern, dass es verfassungsmäßig und europarechtskonform sein kann, ist mehr als fraglich." Sein Verband plädiere "eindringlich dafür, die Unternehmen nicht mit einer extrem kurzen Frist unter Entscheidungsdruck zu setzen".

Nicht gerade Jubel kam von Maas selbst. "Dieses Gesetz löst nicht alle Probleme, und doch ist es ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Hasskriminalität und strafbaren Fake News in sozialen Netzwerken", twitterte sein Ministerium.

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bombinho 26. Jun 2017

Ein Wahrheitsminister macht noch kein Wahrheitsministerium. ;)

n0x30n 26. Jun 2017

Das soll mal schön der Staat machen. Der hat sich schließlich das Gesetz ausgedacht und...

klaus9999 25. Jun 2017

https://netzpolitik.org/wpupload/2017/03/1703014_NetzwerkDurchsetzungsG.pdf&sa=U&ved...

Das Todeskraut 25. Jun 2017

Youssarian hat zwar recht, aber Unternehmen wollen Rechtsicherheit, und insofern trifft...



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