Hasskommentare: Experten kritisieren Gesetzespläne von Heiko Maas

Wie zu erwarten, haben IT- und Rechtsexperten das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Hasskommentaren scharf kritisiert. Doch es fand sich sogar ein Unterstützer bei einer Expertenanhörung im Bundestag.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Bundesjustizminister Heiko Maas
Bundesjustizminister Heiko Maas (Bild: Adam Berry/Getty Images)

Der Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Bekämpfung von Hasskommentaren und strafbaren Falschnachrichten im Netz ist bei einer Expertenanhörung im Justizausschuss des Bundestages fast durchgängig kritisch bewertet worden. Nicht nur Vertreter der Digitalwirtschaft bemängelten am Montag das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), sondern auch Rechtswissenschaftler und Organisationen wie Reporter ohne Grenzen. Die große Koalition ist bislang nur zu marginalen Änderungen bereit.

Etliche Experten befürchteten, dass sich Netzwerke wie Facebook durch das Gesetz gedrängt sehen, im Zweifelsfall auch nicht strafbare Kommentare zu löschen, um auf der sicheren Seite zu sein. "Im Bewusstsein, sich der Gefahr hoher Strafzahlungen auszusetzen, werden die Netzwerke dazu neigen, im Zweifel Löschungen vorzunehmen", sagte Professor Bernd Holznagel, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht in Münster. Der auch innerhalb der schwarz-roten Regierungskoalition umstrittene Gesetzesentwurf sieht Strafen von bis zu 50 Millionen Euro vor, wenn Internetfirmen illegale Inhalte nicht schnell genug löschen und die Zusammenarbeit verweigern.

"Gut gemeint, aber schlecht gemacht"

Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, hält die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Regulierung sozialer Netzwerke für ungeeignet, um gegen "Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte" vorzugehen. "Damit verfehlen sie den Zweck des Gesetzes. Stattdessen greifen sie in dieser Ausgestaltung unverhältnismäßig in die Presse- und Meinungsfreiheit ein und können die Kommunikationsfreiheit im Internet nachhaltig beschädigen."

Der Hauptgeschäftsführer des IT-Branchenverbandes Bitkom, Bernhard Rohleder, erklärte, das geplante Hate-Speech-Gesetz sei "gut gemeint, aber schlecht gemacht". So werde die Löschung von "offensichtlich rechtswidrigen Inhalten" innerhalb von 24 Stunden gefordert. "Aber was ist 'offensichtlich rechtswidrig' bei Beleidigung oder Verleumdung? Selbst Richter tun sich mit Antworten schwer und kommen oft zu überraschenden Ergebnissen - wie nicht nur die Entscheidung zum Schmähgedicht von Jan Böhmermann zeigt", sagte Rohleder. Der Einzelne beurteile Sachverhalte häufig anders als es Gerichte nach sorgfältiger Abwägung täten.

Mit KI gegen Hasskommentare

An die Seite von Bundesjustizminister Maas stellte sich unter anderen der Hamburger Staatsanwalt Ulf Bornemann und Vertreter des Deutschen Richterbundes: "Das Gesetz stellt ein klares Signal der Politik dar, gegen 'Hasskriminalität' in sozialen Netzwerken vorzugehen." Damit werde die Verfolgung dieser Kriminalitätsform - insbesondere der Straftatbestände des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie der Volksverhetzung - ermöglicht.

In den vergangenen Tagen hatten Facebook und Google angekündigt, bei der Bekämpfung terroristischer Inhalte stärker auf künstliche Intelligenz zu setzen. So sollen selbstlernende Maschinen unter anderem erkennen, wenn jemand versucht, ein bereits bekanntes Video mit Terrorpropaganda hochzuladen. In der Vergangenheit hatten sich die Onlineplattformen weitgehend darauf beschränkt, Inhalte nur auf Hinweis von Nutzern hin zu entfernen. Inzwischen gehen sie aber zunehmend auch selbst auf die Suche nach strafbaren Einträgen.

Für Facebook betonte der für politische Fragen in Europa zuständige Manager Richard Allan in einem Blogeintrag die Fortschritte bei der Bekämpfung von Hassrede unter anderem durch den Ausbau der Zahl qualifizierter Prüfer. Facebook hatte bereits im Mai in einer ausführlichen Stellungnahme kritisiert, das Gesetz sei verfassungswidrig, zu unklar formuliert und könne die Meinungsfreiheit einschränken.

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evergreen 21. Jun 2017

Golem ist keine staaliche Instanz. Ich finde es zB auch sehr bedenklich, dass hier...

teenriot* 20. Jun 2017

Ob ein Betreiber zivilrechtlich Schadenersatz gegenüber Nutzern einfordern kann, wenn...

ShoopdaLool1 20. Jun 2017

Ich verstehe den Satz so, dass Ulf Bornemann der Vertreter des Richterbundes ist, sonst...

unbekannt. 20. Jun 2017

Wow. Wieso wusste ich nur im Voraus, dass diese gequirrlte Scheiße nur ein Jurist aus...



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