Hasskommentare: Der Staat bleibt schwach

Onlineplattformen sollen Hasskommentare bald direkt der Polizei melden. Es fehlen aber Ermittler und Hinweise auf die Nutzer, damit Straftaten im Netz geahndet werden.

Artikel von Veronika Völlinger/Zeit Online veröffentlicht am
Was den Behörden oft schwerfällt: die Verfasser hinter den Onlinekommentaren zu ermitteln
Was den Behörden oft schwerfällt: die Verfasser hinter den Onlinekommentaren zu ermitteln (Bild: Pixabay)

Im Juni 2019 statteten Polizisten mehr als 30 Menschen in 13 Bundesländern einen Besuch ab. Die Beschuldigten sollen Hasskommentare im Internet veröffentlicht haben, vor allem auf Facebook, vor allem gegen Asylbewerber. "Die Leute sind immer extrem verwundert, wenn Ermittler vor der Tür stehen", sagt der Kölner Staatsanwalt Christoph Hebbecker von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime in Nordrhein-Westfalen. Oft würden Nutzer denken, ihre Onlinekommentare hätten keine Konsequenzen. Diese Razzien des Bundeskriminalamts (BKA) sollen zeigen: Strafverfolgung im Internet findet statt.

Inhalt:
  1. Hasskommentare: Der Staat bleibt schwach
  2. Niemand weiß, wie viele Meldungen auf die Ermittler zukommen

Die Bundesregierung will das unterstützen: Die ersten beiden Vorhaben des am Dienstag im Kabinett beschlossenen Neun-Punkte-Plans gegen Hasskriminalität widmen sich der Onlinehetze. Der Plan ist auch eine Reaktion auf den Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke und den antisemitischen Anschlag in Halle. Hass im Netz, da sind sich viele einig, kann in reale, sogar tödliche Straftaten münden. Und wird zu selten verfolgt.

Das Kabinett will dafür sorgen, dass Verfasser von Hasskommentaren leichter gefunden und härter bestraft werden. Bisher verpflichtet das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) alle sozialen Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern in Deutschland dazu, "offensichtlich rechtswidrige" Inhalte zu entfernen. Gemeint sind unter anderem Volksverhetzung, der Aufruf zu Straftaten oder die Verbreitung verbotener Symbole. Onlineplattformen sollen künftig potenziell strafbare Inhalte außerdem einer Zentralstelle beim BKA melden. Diese muss aber erst aufgebaut werden.

Facebook, Youtube, Twitter und andere Plattformen müssen in Zukunft die IP- oder Mailadressen der Verantwortlichen an die Behörden übermitteln. Die Bundesregierung will außerdem prüfen, ob mehr Plattformen das NetzDG umsetzen müssen. Das betrifft zum Beispiel Twitch. Als Game-Streaming-Plattform verhält es sich bisher nicht nach dem NetzDG, obwohl Twitch mehr als zwei Millionen Nutzer in Deutschland hat und der Attentäter von Halle dort seinen Livestream teilte.

Den Strafverfolgungsbehörden fehlt Personal

Außerdem will die Bundesregierung das Strafrecht ändern. Wer Straftaten verharmlost oder dazu aufruft, soll wegen Hasskriminalität angezeigt werden können. Beleidigungen, die im Internet ausgesprochen werden, sollen zudem härter bestraft werden. "Öffentliche Beleidigungen sind lauter und aggressiver", begründete Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) den Plan. Sie sagte: "Hetzer im Netz attackieren nicht nur den einzelnen Menschen, sondern vergiften das gesellschaftliche Klima." Bis Ende des Jahres will das Justizministerium die entsprechenden Gesetzesentwürfe ausarbeiten. Die Details der Meldepflicht und die Formulierung der Strafrechtsparagrafen sind also noch unklar.

Es gibt allerdings Zweifel daran, dass die Verschärfung des NetzDG und des Strafrechts die Flut der Hasskommentare im Internet stoppen kann. Den Strafverfolgungsbehörden fehlt Personal. Der Richterbund glaubt, dass das Ausmaß der strafbaren Postings nicht zu bewältigen ist. "Viele Staatsanwaltschaften arbeiten schon heute am Limit, bundesweit fehlen mehrere Hundert Ermittler", sagte der DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Wenn die Meldepflichten in der Praxis wirken sollten, brauche es allerdings "eine angemessen ausgestattete Justiz, die eingehende Meldungen möglichst schnell verfolgen kann".

Die ZAC NRW, in der Staatsanwalt Christoph Hebbecker arbeitet, ist bislang angemessen ausgestattet. Die Sonderermittler für Hate Speech arbeiten für das Projekt "Verfolgen statt nur Löschen" seit 2017 mit der Landesmedienanstalt und mehreren Medienunternehmen zusammen. Im vergangenen Jahr haben sie 110 Strafverfahren eingeleitet. Das Projekt der Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist so erfolgreich, dass die bayerische Justiz es kopierte und unter dem Motto ihr eigenes Projekt "Erst anzeigen, dann löschen" im Oktober startete. Weitere Bundesländer sind interessiert.

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Niemand weiß, wie viele Meldungen auf die Ermittler zukommen 
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Prüfbitsachvers... 01. Nov 2019

Vielleicht sollte man "im Eifer" auch mal darüber nachdenken, zukünftigen Regierungen...

Plasma 01. Nov 2019

Wenn sowas zuhause (bzw im nahesten Umfeld) passiert dann wäre der richtige Vergleich...

egal 01. Nov 2019

Also ich schlage es hiermit mal vor. Nicht nur der Staat bleibt schwach, insbesondere...

Trockenobst 31. Okt 2019

Wenn man das Thema "Grooming" allgemein betrachtet, ist vieles Schlimme NUR durch das...



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