Niemand weiß, wie viele Meldungen auf die Ermittler zukommen
Hebbecker sagt: "Wenn wir mehr Ermittlungsverfahren produzieren, haben wir die Verfasser noch nicht ermittelt". Denn wenn er und seine Mitarbeiter scheitern, dann weil die Plattformen keine Auskunft über die Verfasser der Hasspostings herausgeben.
Er weiß nicht, wie viele Anzeigen mit den geplanten Neuregelungen der Bundesregierung auf Staatsanwälte und Polizisten zukommen können: "Man redet dann vielleicht über sechs- oder siebenstellige Zahlen", sagt er. Einen Hinweis darauf geben die Berichte über gelöschte Inhalte nach dem NetzDG. Denn diese entfernten Postings sollen die Plattformen den Ermittlern künftig melden.
Facebook-Nutzer haben zwischen Januar und Juli 2019 1.050 Hasskommentare gemeldet. Facebook hat davon nur 349 Inhalte gelöscht. Zusätzlich hat das soziale Netzwerk in Deutschland allerdings im ersten Quartal 2019 mehr als 160.000 Inhalte entfernt, weil sie gegen die eigenen Richtlinien verstießen. Das Bundesamt für Justiz zweifelt daran, dass Facebooks Zahl der gelöschten Postings dem Ausmaß von Hate Speech entsprechen, und verhängte im Juli ein Bußgeld von zwei Millionen Euro.
Facebook kündigte nach dem Kabinettsbeschluss an, den Ermittlern die Identifizierung von Verfassern der Hassposting erleichtern zu wollen. Zum Beispiel will es bei Volksverhetzung die deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht länger an das internationale Rechtshilfeverfahren MLAT verweisen, teilte eine Sprecherin mit. Ermittler mussten oft diesen langwierigen Weg über das Ausland gehen, wenn sie IP- oder Mailadressen von Nutzern bekommen wollten.
Wer entscheidet über die Strafbarkeit?
Zum Vergleich: Google als Betreiber von Youtube hat im gleichen Zeitraum rund 304.000 Meldungen von Nutzern nach dem NetzDG erhalten und rund 71.000 Inhalte gelöscht. Twitter etwa hat im ersten Halbjahr in 44.752 Fällen Tweets oder Accounts gelöscht oder gesperrt. Entweder weil die Inhalte unter das NetzDG fielen oder gegen die eigenen Richtlinien von Twitter verstießen.
Das sind nur drei Plattformen, die unter das NetzDG fallen. Was in Zukunft beim BKA und den Staatsanwälten auf den Tischen landen könnte, wären also Hunderttausende Hasspostings. Der Kölner Staatsanwalt Hebbecker hat noch weitere Bedenken: Wenn die Betreiber sozialer Netzwerke in Zukunft strafbare Inhalte melden müssen, gebe es ihnen zu viel Macht. "Die Plattformen entscheiden dann, was angezeigt wird", sagt Hebbecker. Was etwa unter Volksverhetzung falle, sei juristisch nicht immer leicht einzuschätzen. "Diese Entscheidung würde dann Facebook treffen." Staatliche Ermittler könnten das besser. Doch nicht nur Hebbecker, auch Facebook selbst scheint nicht ganz glücklich mit der Rolle zu sein, über staatliche Ermittlungen mitentscheiden zu sollen. Den Kabinettsbeschluss zur Meldepflicht wollte das Unternehmen nicht kommentieren.
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| Hasskommentare: Der Staat bleibt schwach |
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Vielleicht sollte man "im Eifer" auch mal darüber nachdenken, zukünftigen Regierungen...
Wenn sowas zuhause (bzw im nahesten Umfeld) passiert dann wäre der richtige Vergleich...
Also ich schlage es hiermit mal vor. Nicht nur der Staat bleibt schwach, insbesondere...
Wenn man das Thema "Grooming" allgemein betrachtet, ist vieles Schlimme NUR durch das...