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Hasskommentare: Datenschützer gegen Klarnamenzwang bei Online-Zeitung

Der schleswig-holsteinische Zeitungsverlag verlangt einen Klarnamenzwang für Online-Kommentatoren. Nun bekommt er Ärger von der zuständigen Datenschutzbeauftragten Hansen.
/ Friedhelm Greis
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Wer diese Artikel kommentieren will, muss sich mit seinem richtigen Namen anmelden. (Bild: shz.de/Screenshot: Golem.de)
Wer diese Artikel kommentieren will, muss sich mit seinem richtigen Namen anmelden. Bild: shz.de/Screenshot: Golem.de

Für den Kampf gegen Hasskommentare unter Online-Artikeln verlangt der schleswig-holsteinische Zeitungsverlag (SHZ) inzwischen eine Klarnamenpflicht bei der Anmeldung. "Wir bitten um Verständnis dafür, aber eine anonyme oder pseudonyme Nutzung ist uns nicht mehr zumutbar" , heißt es in den Richtlinien für Kommentare(öffnet im neuen Fenster) . Die Redaktion behalte sich vor, einen Nachweis des Namens einzufordern. "Erfolgt dies nicht innerhalb einer gesetzten Frist, erfolgt die Löschung des Nutzerprofils" , schreibt der Verlag.

Angesichts zahlreicher rassistischer und fremdenfeindlicher Kommentare in der Flüchtlingsdebatte wird die Kommentarfunktion bei entsprechenden Artikeln häufig abgeschaltet. Manche Medien wie die thüringische NZZ-Online rechtfertigten sich bereits dafür(öffnet im neuen Fenster) , ihre Kommentarspalten trotz eindeutig rechter Parolen zugänglich zu lassen. Die Redaktion des SHZ fühlt sich nach eigenen Angaben hingegen mit der Kontrolle anonymer oder pseudonymer Kommentare überfordert.

Anonyme Nutzung vorgeschrieben

Das will die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Maret Hansen nicht gelten lassen. "Das Telemediengesetz sieht vor, dass Diensteanbieter die Nutzung ihrer Angebote auch unter einem Pseudonym oder anonym anbieten müssen" , sagte Hansen der Berliner Tageszeitung (taz)(öffnet im neuen Fenster) . Zumindest soweit dies technisch möglich und zumutbar sei. Beides sei aber im Falle des SHZ gegeben. Damit vertritt Hansen die Position ihres Vorgängers Thilo Weichert, der jahrelang einen vergeblichen Kampf gegen die Klarnamenpflicht bei Facebook geführt hatte .

Nach Ansicht Hansens gibt es keine Notwendigkeit, den Klarnamen einzufordern, schließlich funktioniere die Nutzung von Pseudonymen bei anderen Nachrichtendiensten ebenfalls gut. Zudem gebe es die Möglichkeit, justiziable Kommentare durch eine Moderation der Seite zu löschen oder Nutzer, die gegen die hauseigene Netiquette verstießen, zu sperren. Letztere Möglichkeit sieht der SHZ in seinen Richtlinien ausdrücklich vor.

Verlag will Ausweiskopie einfordern

Unklar ist zudem, wie der Verlag die Identität der Nutzer überprüfen will. Es werde über das Einfordern einer Ausweiskopie nachgedacht, sagte die Redaktion laut taz. Hansen sieht darin einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Daher dürfe der SHZ keinen Identitätsnachweis verlangen. Hansen hat dem Bericht zufolge inzwischen mit der Redaktion gesprochen, die ihre Richtlinien nun juristisch überprüfen lassen wolle.

Die Debatte über eine Klarnamenpflicht ist ein Dauerbrenner der Netzpolitik. Zuletzt hatte sich der Rechtswissenschaftler Gerald Spindler auf einer Veranstaltung zur Zukunft des Urheberrechts dafür ausgesprochen, die Anonymität im Netz, die für viele Nerds eine heilige Kuh sei, auch mal zu schlachten. Dem wird regelmäßig entgegenhalten , dass Nutzer, die nicht mehr die Möglichkeit haben, sich anonym oder unter Pseudonym zu äußern, sich künftig überhaupt nicht mehr trauen werden, ihre Meinung online zu artikulieren beziehungsweise über ihre Erfahrungen zu berichten oder Informationen und Erlebnisse preiszugeben. Die Abschaffung der Anonymität im Netz könnte sich daher negativ auf die Meinungs- und Informationsfreiheit auswirken.


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