Hasskommentare bei Facebook: Bundestag beschließt Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Facebook und Twitter droht künftig bis zu 50 Millionen Euro Strafe, wenn sie Hasskriminalität nicht richtig bekämpfen. Zur Verteidigung des umstrittenen Gesetzes sagte Heiko Maas: "Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein".

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Der Deutsche Bundestag hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen.
Der Deutsche Bundestag hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. (Bild: Tobias Schwarz/AfP/Getty Images)

Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD das umstrittene und von vielen Experten kritisierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz beschlossen. Das Gesetz soll die Bekämpfung von "Hasskriminalität" und sogenannten Fake-News auf Plattformen wie Facebook verbessern. Zahlreiche Organisationen befürchten negative Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und die Rechtssicherheit.

Justizminister Heiko Maas sieht das Gesetz als wichtigen Meilenstein in der Auseinandersetzung mit Internetkonzernen. Er nutzte die lang abgedroschene Phrase und sagte: "Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein."

Das Gesetz verpflichtet Anbieter wie Twitter und Facebook dazu, feste Ansprechpartner für Anfragen in Deutschland zu haben. Die Anbieter müssen den Ansprechpartner auf ihrer Webseite dokumentieren und außerdem Fristen für die Zusammenarbeit mit Behörden benennen. Der sogenannte Zustellungsbevollmächtige wird auch von den Kritikern des Gesetzes weitestgehend unterstützt, bislang lehnten Netzwerkbetreiber die Zusammenarbeit in Deutschland oft ab und verwiesen auf andere Niederlassungen.

Umstritten sind hingegen die Regeln zur Löschung von Beiträgen, in der Debatte wurde hier vor allem Hasskriminalität genannt. "Offensichtlich rechtswidrige Inhalte" sollen innerhalb eines Tages gelöscht werden, weniger umstrittene Meldungen innerhalb einer Woche. Bei "systematischem Versagen" drohen den Unternehmen künftig Strafen von bis zu 50 Millionen Euro.

"Regulierte Selbstregulierung"

Mit Hilfe des Instruments der "regulierten Selbstregulierung" soll es für die Anbieter auch möglich sein, Beschwerden an eine neu zu schaffende Beschwerdestelle auszulagern. Diese Stelle müsse aber von mehreren Anbietern getragen werden. Bei umstrittenen Löschanfragen können Betreiber auch mehr Zeit für eine Bewertung verlangen. Diese Lockerung der Fristen und Verfahren wurden nach der einhelligen Kritik angehörter Experten ins Gesetz aufgenommen.

Ebenfalls umstritten ist eine Erweiterung der Bestandsdatenauskunft. Diese soll nach dem beschlossenen Gesetzesentwurf künftig unter Richtervorbehalt stehen, um Missbrauch einzudämmen.

Insgesamt lobten die Abgeordneten der Koalition sich für die Änderungen am Gesetzesentwurf. Die Unionsabgeordnete Nadine Schön geht davon aus, dass das Problem des sogenannten "Overblocking" durch das Prinzip der regulierten Selbstregulierung gelöst sei. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) verglich die Situation mit der Regulierung der Finanzmärkte und beschwörte das Primat der Politik: "Vor ein paar Jahren ging es bei den Finanzmärkten um die Frage, wer die Regeln beschließt. Wir dürfen diese Regeln nicht den Konzernen überlassen. Es bleibt sonst die Schülerin schutzlos, die in der Umkleide fotografiert wird, oder der Schiri, dem nach dem Spiel gedroht wird."

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Dwalinn 03. Jul 2017

Ich glaube eher da wird in Zukunft munter gelöscht und Zensiert ohne eine ausreichende...

Dieselmeister 02. Jul 2017

Und für dich nochmal, dass ist Aufgabe eines Richters und nicht einer 8,50 ¤ Hilfskraft...

twothe 01. Jul 2017

@Libertybell Danke für die ausführliche Erklärung. Das macht das ganze zwar noch...

LRU 01. Jul 2017

Diese Diskussion hatten wir doch schon mal gehabt. siehe: https://forum.golem.de...



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