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Hass im Netz: Bayern leitet über 1.100 Hate-Speech-Verfahren ein

Der Hass im Internet kommt überwiegend von rechts.
/ Werner Pluta , dpa
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Justitia (Symbolbild): Hass und Hetze im Internet sind eine Gefahr für unsere Demokratie. (Bild: Kai Pfaffenbach/Reuters)
Justitia (Symbolbild): Hass und Hetze im Internet sind eine Gefahr für unsere Demokratie. Bild: Kai Pfaffenbach/Reuters

Viel Arbeit für den Hate-Speech-Beauftragten: In den ersten drei Quartalen des Jahres wurden weit über 1.000 Ermittlungsverfahren wegen Hass-Postings im Internet eingeleitet. Die überwiegende Zahl der Fälle stammt aus dem rechten Spektrum. Diese Bilanz hat der erste deutsche Hate-Speech-Beauftragte nach einem knappen Jahr im Amt gezogen.

Bayern hat Anfang 2020 als erstes Bundesland mit Klaus-Dieter Hartleb einen Hate-Speech-Beauftragten benannt(öffnet im neuen Fenster) . Gleichzeitig wurden Sonderdezernenten an allen 22 Staatsanwaltschaften eingesetzt, die sich speziell um Hass im Netz kümmern.

Hartleb koordiniert die Sonderdezernenten

Oberstaatsanwalt Hartleb ist für das ganze Bundesland zuständig. Er koordiniert und unterstützt die Arbeit der Sonderdezernenten "im Hinblick auf die strafrechtliche Bearbeitung von Verfahren, die Hass und Hetze im Internet in ihren verschiedenen Ausprägungen zum Gegenstand haben."

Bis Ende September seien 1.118 Verfahren eingeleitet worden, sagten Hartleb und Bayerns Justizminister Georg Eisenreich der Nachrichtenagentur Deutschen Presse-Agentur (dpa). Bei rund 80 Prozent habe es sich um rechtsradikale, antisemitische und rassistische Äußerungen sowie Volksverhetzung gehandelt.

Razzien haben Wirkung

Hartleb will mit konsequentem Vorgehen dagegen ein Zeichen setzen. "Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft wegen Hassbotschaften die Wohnung durchsuchen, hat das eine Wirkung" , sagte er. Beispiele seien Razzien nach Hass-Postings über den ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.

In zwei Fällen wurden schon Urteile gefällt, die Urheber der Posts erhielten wegen Billigung einer Straftat und wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten Geldbußen. "Wer Volksverhetzung betreibt, muss mit Geldstrafen rechnen, Wiederholungstäter auch mit Freiheitsstrafen" , sagte Justizminister Eisenreich.

"Hass und Hetze im Internet haben in erschreckendem Ausmaß zugenommen" , sagte Eisenreich weiter. "Aus meiner Sicht ist das eine Gefahr für unsere Demokratie. Hass und Hetze vergiften das gesellschaftliche Klima in unserem Land."


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