Authentifizierungstechnik nicht eichpflichtig
Denn Sinn und Zweck des Moduls besteht schließlich darin, eine Forderung des deutschen Eichrechts zu erfüllen. Demnach muss es Elektroautobesitzern möglich sein, einen abgerechneten Ladevorgang noch einmal an einer Ladesäule aufzurufen und die Daten zu überprüfen. Dazu gehört auch das Identifizierungsmittel: die Ladekarte.
Zuständig für die Zertifizierung der Messgeräte in Ladesäulen ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Diese teilte auf Anfrage von Golem.de mit, "dass die Authentifizierungstechnologie keine eichpflichtige Technologie darstellt und wir diesbezüglich kaum Anforderungen stellen dürfen".
Um ein Mindestmaß an Kundenschutz zu gewährleisten, enthalte jede ausgestellte Baumusterprüfbescheinigung den Hinweis, "dass Messwerte im Sinne des Eichrechts nur dann richtig verwendet werden, wenn der Messwerteverwender zeigen kann, welches Identifizierungsmittel den zu einem bestimmten Messwert gehörenden Ladevorgang verursacht hat".
Compleo macht keine Angaben zu Hashverfahren
Demnach muss der Messwerteverwender "für jeden Geschäftsvorgang und in Rechnung gestellten Messwert beweisen können, dass er diesen die Personenidentifizierungsdaten zutreffend zugeordnet hat". Aus diesem Grund sollte auf der Rechnung oder in dem Compleo-Modul eigentlich die UID des Ladechips angezeigt werden. Oder zumindest ein Wert, den die Nutzer selbst auf einfache Weise von der UID ableiten können.
Nun lässt sich aus dem angegebenen Hashwert jedoch nicht mehr ohne Weiteres auf die UID schließen. Auf Anfrage von Golem.de hat Compleo bislang nicht mitgeteilt, wie die Hashwerte jetzt berechnet werden.
Offenbar fügt das Modul der UID vor dem Hashen einen Zeitstempel oder einen anderen Faktor als sogenannten Salt hinzu. Doch Nutzer können diesen Wert nun nicht mehr selbst generieren. Möglicherweise schweigt Compleo, weil das Verfahren sonst wieder kompromittiert wäre. Mit Hashcat lassen sich schließlich auch Hashwerte mit Salt cracken.
Landesamt sieht sich nicht zuständig
Der PTB zufolge sind die Marktüberwachungsbehörden für die Messwertverwendung zuständig. In Berlin, wo der Ladenetzbetreiber Allego Hunderte Compleo-Säulen aufgestellt hat, ist dies das Landesamt für Mess- und Eichwesen. Doch auch das Landesamt hält sich in der Frage nicht für zuständig, da die Authentifizierungstechnologie nicht unter die mess- und eichrechtlichen Regelungen falle.
Die Behörde verweist auf Paragraf 33 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG). Demzufolge muss der Messwerteverwender dafür sorgen, "dass Rechnungen, soweit sie auf Messwerten beruhen, von demjenigen, für den die Rechnungen bestimmt sind, in einfacher Weise zur Überprüfung angegebener Messwerte nachvollzogen werden können". Dazu sind "erforderlichenfalls geeignete Hilfsmittel bereitzustellen".
Das Landesamt teilte dazu mit: "Für die konkrete technische Umsetzung ist der Verwender der Messwerte verantwortlich", Das ist jedoch nicht Compleo, sondern sind die sogenannten E-Mobility Service Provider (EMSP) oder Charge Point Operators (CPO). Zu den EMSP zählen Anbieter wie Plugsurfing, New Motion oder Maingau. Ladesäulenbetreiber (CPO) sind Anbieter wie Allego, Innogy oder Ionity, die teilweise auch selbst Apps bereitstellen und damit als EMSP agieren.
Wie können Kunden überprüfen, ob ein Ladevorgang tatsächlich ihrer Ladekarte zugeordnet wurde?
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
| Hashwerte gecrackt: Compleo bastelt weiter an Sicherheit bei Ladesäulen | Compleo verweist auf Mobilitätsprovider |










Hallo nosstromOS, Ihre Erläuterungen sind völlig nachvollziehbar. Natürlich wäre es...
https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/Deutschland/Bochum/Lidl-Poststrasse...
Ob nun ein allgemeines EC/KK Terminal oder eines für Betreiberspezifische Karten macht...
was für ein Nervfaktor? man loggt sich in einigen Portale ein, bei denen keine...