Hartz IV: Schüler bekommen vom Amt kein iPad bezahlt

Ein Gericht lehnt es ab, dass das Jobcenter die Kosten für das iPad einer Schülerin zahlen muss. Das Gericht rügt Schule und Staat dennoch.

Artikel veröffentlicht am ,
Schülerin mit iPad (Symbolbild)
Schülerin mit iPad (Symbolbild) (Bild: Pexels)

Eltern einer Sechstklässlerin wollten vom Jobcenter die Kosten für das iPad ihrer Tochter ersetzt bekommen, weil diese in eine sogenannte iPad-Klasse geht. Es ging um 460 Euro. Der Grundsicherungsträger lehnte ab, das Ganze ging vor Gericht. Nun hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (L 7 AS 66/19) entschieden: Das Job-Center hat richtig gehandelt, die Anschaffungskosten müssen nicht ersetzt werden.

Dem Antrag beim Jobcenter ging ein vermeintlicher Irrtum voraus. Die Eltern beziehen Hartz IV und hatten zugestimmt, dass ihre Tochter freiwillig eine sogenannte iPad-Klasse besucht, bei der das Tablet im Unterricht verwendet wird. Die Schule teilte den Eltern mit, dass sie das Gerät selbst beschaffen müssen. Die Schülerin entschied sich für das teuerste Neugerät, wie das Gericht festhielt. Die Eltern gingen davon aus, dass das Jobcenter die Kosten übernehmen werde. Das war nur bereit, ein Darlehen zu gewähren. Die Schülerin fühlte sich diskriminiert, weil sie ohne iPad die Hausaufgaben nur auf Papier bekommen würde.

Das Gericht befand, dass die Kosten für digitale Geräte aus dem Regelbedarf - also dem Hartz-IV-Satz - zu bestreiten seien. Ein Mehrbedarf ergebe sich nicht, ein iPad sei schulrechtlich weder vorgeschrieben noch zum Erreichen des Schulabschlusses nötig.

Das Gericht rügte in seinen Ausführungen jedoch den Schulträger, weil dieser keine Leihgeräte für Schüler einkommensschwacher Familien anbietet. Auch für die Schule hat das Gericht deutliche Worte übrig. Es handle sich um einen Rechtsbruch, dass die Schule die Firma Apple bevorzuge. Dies sei ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht. Das Gericht wörtlich: "Ein solcher Rechtsbruch könne nicht durch den Einsatz öffentlicher Mittel unterstützt werden."

In der Sache wurde der Revisionsweg zugelassen, weil der Fall grundsätzliche Bedeutung habe.

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xMarwyc 07. Nov 2020

Wüsste nicht, dass Office nicht zu ersetzen wäre.

mrhbit 06. Nov 2020

die Tragweite, wäre es eine deutsche Firma gäbe es auch weniger Stress

mrhbit 06. Nov 2020

Mit so einer Entscheidungsfindung ändert sich daran auch nichts. Wie immer! Nochmal...

alabiana 06. Nov 2020

+1 Ebenso auf Schulen anzuwenden. In Schule in denen die PC-Räume gut gepflegt sind und...



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