Zum Hauptinhalt Zur Navigation

Hartz IV: Grundsicherung soll auch wegen Mobilfunk steigen

Das Bundesarbeitsministerium hat neue Regelsätze errechnet, die erstmals auch Kosten für Mobilfunk beinhalten.
/ Tobias Költzsch
183 Kommentare News folgen (öffnet im neuen Fenster)
Ausgaben für Mobilfunk sollen künftig in den Regelsätzen für die Grundsicherung berücksichtigt werden. (Bild: Pixabay)
Ausgaben für Mobilfunk sollen künftig in den Regelsätzen für die Grundsicherung berücksichtigt werden. Bild: Pixabay / CC0 1.0

Das Bundesarbeitsministerium hat in einem Arbeitsentwurf neue Regelsätze für die Grundsicherung errechnet. Die auch als Hartz IV bezeichneten Sätze sollen am deutlichsten für Kinder zwischen 14 und 17 Jahren steigen, wie der Spiegel berichtet(öffnet im neuen Fenster) . Erstmals werden in der Berechnung, die Grundlage für einen Gesetzesentwurf ist, Kosten für Mobilfunk berücksichtigt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 entschieden, dass sich sowohl der gesellschaftliche als auch der technologische Wandel bei der Ermittlung des Existenzminimums niederschlagen muss. Entsprechend ist es folgerichtig, dass nicht nur Kosten für die Nutzung des Internets, sondern auch Mobilfunkkosten berücksichtigt werden. Besonders junge Menschen verwenden Smartphones vor allem auch als Kommunikationsmittel.

Für alleinstehende Erwachsene soll der Satz von 432 auf 439 steigen, für Ehegatten und Partner um sechs Euro auf 395 Euro. Junge Erwachsene bis 25 Jahre sollen künftig 351 anstelle von 345 Euro erhalten.

Stärkste geplante Steigerungen bei Jugendlichen und Kleinkindern

Am stärksten ist die geplante Erhöhung bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren: Der Satz soll dort von 328 auf 367 Euro steigen. Kinder bis fünf Jahre sollen künftig 279 anstatt 250 Euro bekommen. Der Satz für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren bleibt bei den 308 Euro, die im Vorjahr festgelegt wurden, da er bereits im Jahr 2017 stark angehoben worden war.

Der Gesetzesentwurf befindet sich dem Spiegel zufolge in der Ausarbeitung zwischen den beteiligten Ministerien. Am 12. August 2020 soll er im Kabinett vorgelegt werden. Wann die neuen Regelsätze in Kraft treten, ist aktuell noch nicht genau abzusehen.


Relevante Themen