Handyverträge: Verkürzte Laufzeit und leichtere Kündigungen geplant
Zwei Jahre laufende Mobilfunkverträge sollen bald der Vergangenheit angehören. Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf für kürzere Laufzeitverträge und bessere Kündigungsmöglichkeiten veröffentlicht. Auch Vertragsverlängerungen werden begrenzt.

Bald wird es wohl neue gesetzliche Regelungen zu Laufzeitverträgen für Mobilfunktarife, Fitnessstudios und ähnliches geben. Lange wurde in der Regierungskoalition in dieser Frage zwischen Justizministerium und Wirtschaftsministerium gestritten. Nun wurde eine Einigung erzielt und das Bundesjustizministerium legte einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Rechte von Kunden verbessert werden sollen.
"Verbraucherinnen und Verbraucher werden viel zu häufig abgezockt und übervorteilt", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Mit einem "Gesetz für fairere Verbraucherverträge" will sie die bisherigen Möglichkeiten für Unternehmen beschränken.
Laut dem Gesetzentwurf soll die Position der Verbraucher gegenüber den Unternehmern weiter verbessert werden. Damit soll erreicht werden, dass "nicht nur der Vertragsschluss unter faireren Bedingungen erfolgt, sondern auch die Vertragsinhalte faireren Regelungen unterliegen". Im Zuge dessen werden auch neue Regelungen getroffen, die "einen verbesserten Schutz der Verbraucher vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen" umfassen.
Neuverträge laufen maximal ein Jahr
Laufzeitverträge für die Nutzung von Mobilfunk, Festnetz oder Fitnessstudios dürfen künftig bei Neuabschluss maximal eine Laufzeit von einem Jahr haben. Bisher wurden vor allem Mobilfunkverträge und Festnetzverträge meist mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen, wenn es sich um Laufzeitverträge handelte. Durch eine Änderung des Paragrafen 309 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll diese Regelung umgesetzt werden.
Zudem soll das BGB dahingehend geändert werden, dass sich Laufzeitverträge nicht mehr automatisch um ein Jahr verlängern dürfen. Künftig beträgt die maximal erlaubte Verlängerung eines Vertrags drei Monate. Damit sollen Kunden besser als bisher aus einem Vertrag herauskommen, falls sie die Kündigungsfristen versäumt haben. Derzeit ist der Kunde dann weiterhin ein Jahr an den Anbieter gebunden.
"Auf diese Weise ermöglichen wir Kundinnen und Kunden den schnelleren Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten und stärken so ihre Wahlfreiheit", sagte Lambrecht. Ein generelles Verbot von automatischen Vertragsverlängerungen wird es nicht geben.
Ferner will die Regierung Bürger besser als bisher "vor aufgedrängten und untergeschobenen Verträgen" schützen. Telefonisch abgeschlossene Verträge über Strom- und Gaslieferungen müssen "künftig von den Verbraucherinnen und Verbrauchern schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden".
Der Gesetzentwurf muss noch vom Kabinett, vom Bundestag und vom Bundesrat abgesegnet werden.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Nein, niemand zwingt dich zu kündigen. Genauso wie jetzt kannst du auch 20 Jahre in...
Was das Ganze noch absurder macht.
und das aktuellste Galaxy oder Iphone eben mit Vertrag keine 0 bis 200¤ sondern gleich...
Warum nicht? Gibt ja Handyvertragstypen die z.B. bei Mediamarkt rumgammeln.