Handyshops abgemahnt: Zusammenfassungen für Handyverträge werden meist verweigert

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat mehrere Telekommunikationsunternehmen abgemahnt, die neuen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

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Gesetz garantiert Zusammenfassung vor der Unterschrift unter einen Handyvertrag.
Gesetz garantiert Zusammenfassung vor der Unterschrift unter einen Handyvertrag. (Bild: Pixabay)

In einer Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in knapp 200 Mobilfunkläden sind in den meisten Fällen die Vertragszusammenfassungen zu Mobilfunkverträgen nicht zur Verfügung gestellt worden, obwohl es darauf seit einigen Monaten einen Rechtsanspruch gibt. Als Reaktion darauf hat die Verbraucherzentrale NRW mehrere Telekommunikationsunternehmen abgemahnt, damit die neuen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Anders als bei Verträgen, die über das Internet oder am Telefon abgeschlossen werden, existiert beim Vertragsabschluss in einem Geschäft kein gesetzliches Recht auf Widerruf. Mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 1. Dezember 2021 müssen Anbieter vor der Unterzeichnung eines Vertrags im Geschäft alle Kosten, Zusatzoptionen und Rabatte übersichtlich zusammengefasst darstellen. Damit sollen Kunden verschiedene Angebote leichter vergleichen können. Die Angaben in der Zusammenfassung sind für Anbieter bindend und werden Bestandteil des Vertrags.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wollte prüfen, wie gut das klappt. Sie machte Stichproben in 198 Handyläden und stellte fest, dass die Vertragszusammenfassung meist nicht zu bekommen war.

Nur sechs Shops halten sich ans Gesetz

In nur einem von den knapp 200 Shops gab es die Vertragszusammenfassung ohne Nachfrage. In fünf Shops wurde sie immerhin auf Nachfrage ausgehändigt. Zwölf Shops lehnten eine schriftliche Zusammenstellung des Angebots ab. In den übrigen 180 Shops gab es Prospekte, Flyer, handschriftliche Angebote oder immerhin den Ausdruck eines persönlichen Angebots.

Die Verbraucherschützer haben Zitate gesammelt, um zu belegen, mit welchen Aussagen Händler versuchen zu vermeiden, Kunden eine Vertragszusammenfassung auszuhändigen. Auf Nachfrage hieß es in einem Vodafone-Shop in Essen, dass es eine Vertragszusammenfassung nur mit kompletten persönlichen Daten und erst nach Unterschrift gebe.

So reagieren Shops auf Forderung nach Vertragszusammenfassung

In einem O2-Shop in Schwerte wurden Kunden damit beruhigt, dass keine Gefahr bestehe, Ungewolltes untergeschoben zu bekommen. Verträge kämen ja eh nur mit Unterschrift zustande. In einem Geschäft in Remscheid, der mehrere Anbieter im Sortiment hat, hieß es: "Ist doch nicht so viel zum Merken: 6 GByte, 100 Euro Gutschrift verteilt auf 20 Monate bei Netzwechsel, Kosten: 14,99 Euro minus 5 Euro für die 20 Monate."

In einem Mobilcom-Debitel-Shop in Leverkusen lautete die Auskunft, die Vertragszusammenfassung werde erst bei Abschluss gedruckt. Ein Mitarbeiter in einem Telekom-Shop in Dorsten sagte: "Vertragszusammenfassungen sind nur was für Verbraucherschützer."

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