Handyortung: Sinnloser Traum vom elektronischen Zaun gegen Corona
Die Forderung zur Handyüberwachung der 15-km-Regel gegen Corona ist rechtlich fragwürdig, technisch kaum machbar und derzeit vor allem sinnlos.

Kaum gilt die 15-Kilometer-Regel für Corona-Hotspots in mehreren Bundesländern, fordern erste Politiker, dies auch über eine Auswertung der Handydaten durchzusetzen. Dabei wiederholen sich aber nicht nur die dummen und gefährlichen Diskussionen rund um einen möglichen Ausbau der Corona-Warn-App, sondern es es manifestiert sich noch viel mehr als bei der App der Wunsch, dass sich die Pandemie fast magisch ohne Rechtsstaat und durch einen Technikeinsatz bekämpfen ließe. Das ist angesichts der aktuellen Lage fern jeder Realität.
- Handyortung: Sinnloser Traum vom elektronischen Zaun gegen Corona
- Technisch denkbar, aber kaum umsetzbar
Nachdem das Bundesland Sachsen bereits seit rund einem Monat den Bewegungsgradius auf 15 Kilometer um den Wohnort einschränkt, um gegen die Coronapandemie vorzugehen, setzen dies nun auch andere Bundesländer um. Der bayerische Gemeindetagspräsident Uwe Brandl, der auch Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebunds ist, fordert deshalb die Auswertung von Handydaten, damit diese Regelung überprüft und durchgesetzt werden kann.
Die Forderung nach Handyortung ist gefährlich
Brandl sagte dazu dem Bayerischen Rundfunk: "Wir müssen uns halt jetzt entscheiden, was wichtiger ist, der Gesundheitsschutz oder der Datenschutz." Wie wir bereits zur Corona-Warn-App kommentiert haben, ist das aber eben eine extrem gefährliche Diskussion. Immerhin wird damit der Eindruck vermittelt, dass Datenschutz im Zweifel sogar Menschenleben gefährde und deshalb verzichtbar sei.
Das gleiche Argumentationsmuster ist auch zu beobachten, wenn es darum geht, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen oder die Verschlüsselung anzugreifen. Schon aus diesem Grundsatz heraus sind derartige Forderung abzulehnen. Selbst bei der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung sollten die Handydaten nur zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr genutzt werden. Auch eine Funkzellenabfrage ist derzeit nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung möglich.
Ein Verstoß gegen die 15-Kilometer-Regel wird von Brandl also auf eine Stufe gestellt mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Mord und Totschlag, Kriegsverbrechen, Terrorismus oder Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Nicht vergessen werden sollte auch, dass sowohl bei der Vorratsdatenspeicherung als auch bei der Funkzellenabfrage immerhin noch ein Richtervorbehalt zur Herausgabe und Nutzung vorgesehen ist. Auch über dieses grundlegende Prinzip soll sich zur Pandemiebekämpfung offenbar hinweggesetzt werden. Das sagt viel mehr über das Rechtsverständnis des CSU-Politikers Brandl aus als über dessen Fähigkeit zur Bekämpfung einer Pandemie.
Ob Brandl zudem aber tatsächlich eine Funkzellenabfrage zur Handyortung meint, ist eigentlich nicht ganz klar. So sagte er: "Wir könnten heute Bewegungsprofile aus den Handys auslesen und auf diese Weise sehr treffsicher feststellen, wo sich die Menschen aufhalten." Natürlich speichern die Handys selbst keine Bewegungsprofile, die sich irgendwie durch Dritte auslesen lassen könnten. Das scheint Brandl nicht zu wissen oder er versteht die Technik zur Funkzellenabfrage schlicht nicht. Doch auch von dieser Absurdität abgesehen ist die Nutzung der Handyortung eine schlechte Idee.
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Technisch denkbar, aber kaum umsetzbar |
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Genau. Damit jeder, der einen defekten Wasserhahn hat, 250 Euro an den Klemptner zahlen...
Ja. Um es ganz einfach zu erklären: Dank Klimawandel wird die Nordsee für eingewanderte...
einerseits wird gefordert homeoffice einzufuehren, am besten dafuer noch ausruestung...
Nur bleibst du eben nicht dauerhaft im Auto sitzen, durch Tanken erhöhst du...
Ja sind sie. Geh mal in einer Großstadt zu beliebten Treffpunkten - da hockten abends...
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