Handyortung: Sinnloser Traum vom elektronischen Zaun gegen Corona

Kaum gilt die 15-Kilometer-Regel für Corona-Hotspots in mehreren Bundesländern, fordern erste Politiker, dies auch über eine Auswertung der Handydaten durchzusetzen. Dabei wiederholen sich aber nicht nur die dummen und gefährlichen Diskussionen rund um einen möglichen Ausbau der Corona-Warn-App, sondern es es manifestiert sich noch viel mehr als bei der App der Wunsch, dass sich die Pandemie fast magisch ohne Rechtsstaat und durch einen Technikeinsatz bekämpfen ließe. Das ist angesichts der aktuellen Lage fern jeder Realität.
Nachdem das Bundesland Sachsen bereits seit rund einem Monat den Bewegungsgradius auf 15 Kilometer um den Wohnort einschränkt, um gegen die Coronapandemie vorzugehen, setzen dies nun auch andere Bundesländer um. Der bayerische Gemeindetagspräsident Uwe Brandl, der auch Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebunds ist, fordert deshalb die Auswertung von Handydaten, damit diese Regelung überprüft und durchgesetzt werden kann.
Die Forderung nach Handyortung ist gefährlich
Brandl sagte dazu dem Bayerischen Rundfunk(öffnet im neuen Fenster) : "Wir müssen uns halt jetzt entscheiden, was wichtiger ist, der Gesundheitsschutz oder der Datenschutz." Wie wir bereits zur Corona-Warn-App kommentiert haben, ist das aber eben eine extrem gefährliche Diskussion . Immerhin wird damit der Eindruck vermittelt, dass Datenschutz im Zweifel sogar Menschenleben gefährde und deshalb verzichtbar sei.
Das gleiche Argumentationsmuster ist auch zu beobachten, wenn es darum geht, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen oder die Verschlüsselung anzugreifen. Schon aus diesem Grundsatz heraus sind derartige Forderung abzulehnen. Selbst bei der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung sollten die Handydaten nur zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr genutzt werden. Auch eine Funkzellenabfrage ist derzeit nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung möglich.
Ein Verstoß gegen die 15-Kilometer-Regel wird von Brandl also auf eine Stufe gestellt mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Mord und Totschlag, Kriegsverbrechen, Terrorismus oder Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Nicht vergessen werden sollte auch, dass sowohl bei der Vorratsdatenspeicherung als auch bei der Funkzellenabfrage immerhin noch ein Richtervorbehalt zur Herausgabe und Nutzung vorgesehen ist. Auch über dieses grundlegende Prinzip soll sich zur Pandemiebekämpfung offenbar hinweggesetzt werden. Das sagt viel mehr über das Rechtsverständnis des CSU-Politikers Brandl aus als über dessen Fähigkeit zur Bekämpfung einer Pandemie.
Ob Brandl zudem aber tatsächlich eine Funkzellenabfrage zur Handyortung meint, ist eigentlich nicht ganz klar. So sagte er: "Wir könnten heute Bewegungsprofile aus den Handys auslesen und auf diese Weise sehr treffsicher feststellen, wo sich die Menschen aufhalten." Natürlich speichern die Handys selbst keine Bewegungsprofile, die sich irgendwie durch Dritte auslesen lassen könnten. Das scheint Brandl nicht zu wissen oder er versteht die Technik zur Funkzellenabfrage schlicht nicht. Doch auch von dieser Absurdität abgesehen ist die Nutzung der Handyortung eine schlechte Idee.
Technisch denkbar, aber kaum umsetzbar
Anders als bei der Corona-Warn-App, wo klar ist, dass das Standort-Tracking eben technisch nicht möglich ist, ist dies bei den Handydaten zumindest theoretisch über Funkzellenabfragen der Fall. Im Grunde muss man bei derartigen Forderungen aber fast schon froh sein über das Mobilfunknetz in Deutschland, das im internationalen Vergleich nicht mehr mithalten kann und für die Idee der Handyortung im großen Maßstab nur bedingt geeignet scheint.
So gibt es hierzulande nach wie vor ganze Orte, die sich in einem Funkloch befinden. Ebenso sind viele Funkzellen deutlich größer als der 15-Kilometer-Radius der Corona-Regeln. Und mit größerem Abstand wird auch die Schwankung des Signals stärker und damit die Ortung schlechter. Hinzu kommt, dass die 15-km-Regel etwa für den Weg zu Arbeit weiterhin nicht gilt, was millionenfach falsch-positive Meldungen erzeugen würde.
Wie all diese Probleme schnell technisch gelöst werden könnten, bleibt ein Rätsel. Ebenso völlig unklar ist, wer die Einhaltung der 15-km-Regeln überhaupt überprüfen und durchsetzen sollte, sofern man auf eine Handyortung setzen würde. Schon jetzt will die Polizei wie in Sachsen die Einhaltung der Regel nicht ohne konkreten Verdacht kontrollieren, wie etwa der MDR berichtet(öffnet im neuen Fenster) . Dass die Polizei künftig aber die Bewegung aller Menschen in weiten Teilen das Landes nur aufgrund der Handydaten und ohne jeden weiteren Verdacht kontrolliert, klingt nicht nur nach krassem Polizeistaat, sondern scheint auch rein praktisch einfach nicht möglich.
Vergessen werden sollte auch nicht, dass es in Deutschland schlicht keinen Zwang zur Handynutzung gibt und die Geräte bei geplanten Verstößen gegen die 15-km-Regel schlicht zu Hause gelassen werden könnten. Ebenso gibt es seit Jahren Tipps dafür , wie etwa Teilnehmer einer Demonstration einer Funkzellenüberwachung entgehen können. Auch unter diese Gesichtspunkten zerfällt die Forderung nach einer Handyortung zu Staub.
Technische Lösung bleibt Fantasie
Trotz all dieser Überlegungen ist davon auszugehen, dass es künftig weitere und lautere Forderungen nach einer Handyortung geben wird. Wahrscheinlich wird dabei auch erneut auf die Erfolge der Technik und den Einsatz in Taiwan(öffnet im neuen Fenster) verwiesen werden.
Dort setzen die Verantwortlichen tatsächlich auf eine Handyortung zur Einhaltung der verordneten häuslichen Quarantäne, was auch als elektronischer Zaun beschrieben wird(öffnet im neuen Fenster) .
Mitarbeiter der Gesundheitsbehörden rufen die in Quarantäne befindlichen Personen täglich zu verschiedenen Uhrzeiten an, um zu überprüfen, ob sie ihr Handy auch tatsächlich bei sich tragen. Wird das Handy ausgeschaltet oder geht von selbst aus, wird zudem durch die Polizei direkt überprüft, ob sich die Person unerlaubt aus ihrer Quarantäne entfernt hat.
Bedacht werden sollte mit Blick auf das Vorgehen in Taiwan dabei aber die Pandemie-Lage hierzulande. So sehen sich die Gesundheitsämter seit Wochen nicht mehr in der Lage dazu, eine Kontaktnachverfolgung umzusetzen. Darüber hinaus hieß es schon im August(öffnet im neuen Fenster) , also weit vor der derzeit prekären Lage, dass die Ämter mit ihren Quarantänekontrollen überlastetet seien und nicht mehr hinterherkämen.
Die Datenübertragung zwischen den Behörden geschieht weiter per Fax und immer noch weist das Robert Koch-Institut darauf hin, dass einige Behörden die Infektionszahlen nicht an Wochenenden oder Feiertagen übermitteln. Selbst eine Sequenzierung der Corona-Virenstämme findet in Deutschland so gut wie nicht statt(öffnet im neuen Fenster) .
Hinzu kommt, dass sich weiter Millionen Menschen physisch auf Arbeit treffen dürfen oder auf dem Weg dahin etwa im öffentlichen Nahverkehr. Selbst da, wo Homeoffice möglich ist, wird dies viel zu oft nicht umgesetzt und in einigen Teilen von Gesellschaft und Politik wird ernsthaft weiter über die Öffnung des Infektionsherds Schule diskutiert.
Statt all diese tatsächlichen Probleme in der Pandemie zu lösen, setzen Politiker wie nun bei der Handyortung oder zuvor bei der Corona-Warn-App weiter darauf, dass irgendeine technische Lösung wie durch Zauberhand die Pandemie besiegt. Damit soll wohl aber einfach nur vom eigenen Versagen in der Pandemiebekämpfung abgelenkt werden.
IMHO ist der Kommentar von Golem.de. IMHO = In My Humble Opinion (Meiner bescheidenen Meinung nach)