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Handy- und Festnetzverträge: BGH untersagt Tricksereien bei Vertragslaufzeiten

Mit einer Prämie von 20 Euro wollte Primacall Kunden in Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren locken. Das ist nicht erlaubt.
/ Ingo Pakalski
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Primacall hat vor dem Bundesgerichtshof verloren. (Bild: Pexels)
Primacall hat vor dem Bundesgerichtshof verloren. Bild: Pexels

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) erlaubt bei Handy- und Festnetzverträgen eine maximale Laufzeit von 24 Monaten. Das wollte das Unternehmen Primacall umgehen und ist damit vor Gericht gescheitert. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen Primacall gewonnen.

"Der Bundesgerichtshof hat eindeutig klargestellt: Anbieter dürfen Verbraucher*innen durch vorzeitige Vertragsverlängerungen nicht in Verträge mit über 24 Monaten Laufzeit bringen" , sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wolfgang Schuldzinski betont, dass der Richterspruch die "gesetzliche Grenze" bestätigt und so Kunden "vor langfristigen Bindungen und überhöhten Kosten" schützt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wies auf das Urteil des Bundesgerichtshofs(öffnet im neuen Fenster) hingewiesen, das am 10. Juli 2025 erging (Az. III ZR 61/24).

Das sah Primacall vom Gesetz gedeckt

In dem Verfahren ging es darum, dass Primacall Neukunden wenige Tage nach Vertragsschluss in einem Schreiben eine Prämie von 20 Euro in Aussicht gestellt hatte, wenn diese den neuen Vertrag bereits zu dem Zeitpunkt um weitere 24 Monate verlängerten. Verbraucherschützer hielten dies für rechtswidrig und wurden mehrfach darin von Gerichten bestätigt.

In erster Instanz urteilte das Kammergericht Berlin im Mai 2024, dass die vom Unternehmen angeführte Regelung gegen geltende Gesetze verstoßen, wonach keine Vertragsbindungen von mehr als 24 Monaten erlaubt sind (Az. 23 UKl 1/24). Das Unternehmen beschritt den Rechtsweg weiter. Der Bundesgerichtshof hat die Revision nun abgelehnt.

Primacall-Kunden dürfen Verträge kündigen

Primacall habe versucht, Kunden "mit einer kleinen Prämie an viel zu lange Verträge zu binden" , erklärt Schuldzinski weiter. "Der BGH hat nun höchstrichterlich entschieden, dass dies unzulässig ist. Unter die anfängliche Mindestvertragslaufzeit fällt eben nicht nur die Laufzeit des ersten Vertrags, sondern die Gesamtlaufzeit auch nach einer Verlängerung."

Das sieht Schuldzinski als "wichtiges Signal für mehr Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt" . Falls Kunden von Primacall eine Vertragsverlängerung abgeschlossen haben und somit an einen überlangen Vertrag gebunden sind, können diese sich an das Unternehmen wenden und den Vertrag bis zum 15. eines Monats zum Monatsende kündigen, heißt es von den Verbraucherschützern.


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