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Handwerk und Gewerbe: Regierung fördert Firmen-Schnelllader mit 400 Millionen Euro

Mit bis zu fünf Millionen Euro pro Antrag unterstützt das Verkehrsministerium den Aufbau von Schnellladern für Firmenstandorte.
/ Friedhelm Greis
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Die Bundesregierung will künftig auch die Anschaffung von Schnellladern bei Firmen fördern. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Die Bundesregierung will künftig auch die Anschaffung von Schnellladern bei Firmen fördern. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Die Bundesregierung hat eine neue Förderrunde für die Ladeinfrastruktur in Unternehmen gestartet. "Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss" , teilte das Bundesverkehrsministerium am 18. September 2023 mit(öffnet im neuen Fenster) . Neben Ladepunkten für Pkw seien erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte für Lkw förderfähig.

Für den Förderaufruf steht demnach ein Volumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragstellung und -bearbeitung erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ)(öffnet im neuen Fenster) . Anträge könnten ab sofort gestellt werden. Die Anschaffung von Fahrzeugen muss nicht mit dem Antrag verbunden sein.

Jedes antragstellende Unternehmen kann laut Ministerium genau einen Antrag stellen. Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag. Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten. Unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnellladepunkte pro Antrag ist die Fördersumme auf fünf Millionen Euro begrenzt.

Bis zu 30.000 Euro pro Ladepunkt

Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der Ladeleistung des Ladepunkts abhängt. "Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7.000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro" , schreibt das Ministerium.

Die Auftragsvergabe erfolgt nach Bewilligung des gestellten Antrags. Nicht förderfähig sind unter anderem Ausgaben für Planungsleistungen Dritter.

Das Förderprogramm richtet sich nach Angaben des Ministeriums vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender, beispielsweise Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste. "Die Umstellung auf E-Fahrzeuge bedeutet für die Unternehmen, dass sie eine eigene Schnellladeinfrastruktur errichten müssen. Das geht nur mit hohen Investitionen" , sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP). Mit der Förderung werde dieser wichtige Schritt unterstützt.


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