Handelsstreit: EU verzichtet wegen Trump auf Datenmaut

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Knapp vier Wochen nach einer vorläufigen Übereinkunft zwischen der EU und den USA zur Beilegung des Handelsstreits liegt eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung vor. Das " Rahmenabkommen über einen gegenseitigen, fairen und ausgewogenen Handel " solle die gegenseitigen Handels- und Investitionsbeziehungen "auf eine solide Grundlage stellen und die Reindustrialisierung unserer Volkswirtschaften wieder ankurbeln" , heißt es in einem gemeinsamen Statement vom 21. August 2025(öffnet im neuen Fenster) .
Die wichtigsten Details der Vereinbarung waren bereits bekannt . Demnach akzeptiert die EU-Kommission, dass die USA für importierte Waren aus der EU entweder den Meistbegünstigungszollsatz(öffnet im neuen Fenster) der USA oder einen Zoll von 15 Prozent erheben.
Mit Blick auf Stahl, Aluminium und deren Derivate beabsichtigen die EU und die USA, "die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zu prüfen, um ihre jeweiligen Inlandsmärkte gegen Überkapazitäten abzuschotten und gleichzeitig sichere Lieferketten untereinander zu gewährleisten, auch durch Zollkontingente" .
Datenmaut soll nicht kommen
Zugeständnisse bei der EU-Digitalgesetzgebung wie dem Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) oder dem Digitale-Märkte-Gesetz (DMA) sieht das Rahmenabkommen nicht vor.
Es heißt lediglich: "Die Vereinigten Staaten und die Europäische Union verpflichten sich, ungerechtfertigte digitale Handelshemmnisse abzubauen. In diesem Zusammenhang bestätigt die Europäische Union, dass sie keine Netznutzungsgebühren einführen oder beibehalten wird. Die Vereinigten Staaten und die Europäische Union werden keine Zölle auf elektronische Übertragungen erheben." Damit verzichtet die EU definitiv auf die sogenannte Datenmaut.



