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Handelsplattform: Datenschützer warnt vor Alibaba

Gegen Alibaba Datenschutzrechte für Nutzer in Deutschland durchzusetzen, bestünden faktisch keine Möglichkeiten, klagt Landesdatenschützer Thilo Weichert.
/ Achim Sawall
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Alibaba-Angestellter im Firmenhauptquartier in Hangzhou (Bild: Peter Parks / AFP)
Alibaba-Angestellter im Firmenhauptquartier in Hangzhou Bild: Peter Parks / AFP

Der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert warnt(öffnet im neuen Fenster) vor "absoluter Intransparenz und offensichtlichen Verstößen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht" durch Alibaba.

Die chinesische Handelsplattform startete am vergangenen Freitag an der New Yorker Börse. Dabei nahm das Unternehmen rund 25,03 Milliarden US-Dollar ein. Am ersten Handelstag stieg der Kurs um mehr als 36 Prozent über den Ausgabepreis von 68 US-Dollar.

"Derzeit spricht alles dafür, dass Alibaba in vieler Hinsicht gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt" , heißt es in einer Stellungnahme des Datenschützers. Die Privacy Policies der Webseiten german.alibaba.com(öffnet im neuen Fenster) und de.aliexpress.com(öffnet im neuen Fenster) , die sich an deutsche Nutzer wenden, seien ausschließlich auf Englisch verfasst, was bereits gegen deutsches Verbraucherrecht verstoße. Darin heißt es, dass nicht mehr Daten erhoben würden, als erforderlich sei, um die Dienste zu erbringen und die Nutzerkonten zu schützen.

"Doch 'erforderlich' für Alibaba sind beispielsweise die nutzerbezogenen Verhaltensmuster beim Browsen und Einkaufen, die erfasst und aufbewahrt werden. Über die Zeitspanne der Speicherung erfährt man nichts; ein Löschen dieser Daten scheint nicht vorgesehen zu sein" , so der Landesdatenschützer.

"Statistische Analysen" dienten demnach dazu, "Produktangebote und Dienste zu verbessern sowie für Marketing- und Werbezwecke" . Die Nutzer willigten ein, dass ihre Identitätsdaten (Name, Adresse, Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse) als "Marketingdaten" zur Bereitstellung von Hinweisen, Umfragen, Produktbenachrichtigungen, Kommunikationen und andere Marketinginformationen genutzt würden. Statistische Informationen könnten, so Alibaba, an Dritte herausgegeben werden, seien aber nicht personalisiert.

Weichert betonte, dass die Nutzung der Plattform Alibaba durch die deutsche Wirtschaft laut Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein völlig legal sei. "Gegen Alibaba selbst bestehen faktisch keine Möglichkeiten zur Durchsetzung des Datenschutzes" , sagte er.


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