Handelskrieg: Japan beschränkt ausländische Zukäufe für seine ITK-Branche

Japan schützt seine IT- und Telekommunikationsbranche vor Zukäufen aus dem Ausland. Die Maßnahme dürfte sich gegen China richten.

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Trump traf Japans Premierminister Shinzo Abe
Trump traf Japans Premierminister Shinzo Abe (Bild: Reuters/Kevin Lamarque)

Die japanische Regierung will IT- und Telekommunikations-Unternehmen zu einer Liste von Bereichen hinzufügen, für die ausländische Zukäufe beschränkt sind. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. Die neue Regelung, die am 1. August in Kraft tritt, sei unter dem zunehmenden Druck der USA entstanden.

Die japanische Regierung erwähnte keine bestimmten Länder oder Unternehmen, die von der Anwendung der Eigentumsbeschränkungen auf die IT- und Telekommunikationsbranche betroffen sind. Die Ankündigung erfolgte jedoch am selben Tag, als US-Präsident Donald Trump und der japanische Premierminister Shinzo Abe in Tokio Gespräche über Handel und andere Themen führten. Die Regelung dürfte in Zusammenhang mit dem Handelskrieg stehen, den die USA mit China führen.

Die neue Regelung wird nach der gemeinsamen Erklärung des Finanz-, Handels- und Kommunikationsministeriums auf 20 Sektoren der Informations- und Kommunikationsbranche angewendet.

Nach dem Devisen- und Außenhandelskontrollgesetz unterwirft Japan bestimmte Branchen wie Flugzeugbau, Nuklearindustrie und Rüstungsherstellung der Fremdkapitalkontrolle.

Das Gesetz verpflichtet ausländische Investoren, sich bei der japanischen Regierung zu melden und sich einer Überprüfung zu unterziehen, falls sie 10 Prozent oder mehr der Aktien von börsennotierten japanischen Unternehmen kaufen oder Aktien von nicht börsennotierten Unternehmen erwerben. Die Regierung kann die Zukäufe dann einschränken oder ganz verhindern.

Die IT-Branche aus den USA hat viele Beteiligungen und Joint Ventures in Japan. Größere Zukäufe kamen in der Vergangenheit aber aus Taiwan. Der Auftragshersteller Foxconn hatte im Jahr 2016 Sharp für 389 Milliarden Yen (3,5 Milliarden US-Dollar) erworben.

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