Die Power-Point-Präsentation der Finanzchefin

Die US-Justiz behauptet in ihrem Auslieferungsantrag an die kanadischen Behörden, ausschließlich Junior-Manager der Bank hätten von dem wahren Verhältnis zwischen Huawei und Skycom gewusst, nämlich dass Skycom eine inoffizielle Tochtergesellschaft Huaweis im Iran ist, während die eigentlichen Entscheidungsträger der Bank sich in ihrer Risikobewertung auf die angeblich falschen Aussagen von Meng verlassen hätten. Dafür sei die Power-Point-Präsentation aus dem Jahr 2013 entscheidend gewesen.

Die Anwälte von Meng haben nun aber interne Dokumente der HSBC erhalten, die beweisen sollen, dass beide Aussagen im Auslieferungsantrag falsch sind: Weder seien die Entscheidungsträger der Bank über das wahre Verhältnis zwischen Huawei und Skycom im Dunklen gewesen, noch habe ausschließlich die Power-Point-Präsentation von Meng die Grundlage für ihre Risikobewertung dargestellt. Ein Sprecher von Huawei Kanada sagte: "Diese HSBC-Dokumente zeigen die falsche und irreführende Natur des US-Auslieferungsantrags, auf die sich die kanadischen Gerichte verlassen sollen."

Die Dokumente der Bank zeigen laut Huawei, dass der mit der Risikobewertung hauptsächlich betraute Banker die Zusammenhänge kannte und mehrere Risikoberichte unterzeichnet hat, die eine Fortsetzung des Geschäftsverhältnisses zwischen HSBC und Huawei empfehlen. Die angeblich betrügerische Power-Point-Präsentation sei nie den für die endgültige Risikobewertung zuständigen Gremien der Bank vorgelegt worden.

Mengs Anwälte argumentieren, dass diese Fakten den US-Justizbehörden bekannt gewesen seien und sie entsprechend einen Auslieferungsantrag verfasst hätten, der in wesentlichen Punkten Fakten wissentlich falsch darstellt. Der Auslieferungsantrag sei deshalb im Kern fehlerhaft und die kanadische Richterin solle die Auslieferung ablehnen.

Auslieferungsverfahren soll die Schuld nicht klären

Die rechtliche Hürde hierfür liegt jedoch hoch, denn in dem Auslieferungsverfahren geht es nicht darum festzustellen, ob Meng schuldig oder unschuldig ist. Dies wäre Aufgabe des eigentlichen Strafverfahrens, welches nach einer möglichen Auslieferung vor einem US-Gericht in New York liefe.

Entsprechend reicht es nicht aus, bloße Zweifel an der Darstellung der US-Justiz zu schüren. Mengs Anwalt Mark Sandler trug entsprechend auch vor, dass die Begründung der US-Justiz in ihrem Auslieferungsantrag "so mangelhaft ist, dass sich das Gericht nicht auf sie verlassen darf".

Inhaltliche Beweise wie die nun vorgelegten Dokumente dürfen in dem kanadischen Auslieferungsverfahren nur berücksichtigt werden, wenn sie zeigen, dass die Darstellung im Auslieferungsantrag "offensichtlich unzuverlässig" ist, aber eben nicht nur "wahrscheinlich unzuverlässig".

Mengs Anwälte hoffen, dass Richterin Heather Holmes ihrer Argumentation folgt: So sei es höchst selten, dass eine des Betrugs Beschuldigte von dem angeblichen Opfer HSBC Beweise eingefordert habe, um ihre Unschuld zu beweisen, und das angebliche Opfer auch bereit gewesen sei, diese der Verteidigung zur Verfügung zu stellen.

Nur aufgrund dieser Zusammenarbeit der angeblichen Betrügerin mit dem angeblichen Betrugsopfer sei es nun möglich, überhaupt fundamental anzuzweifeln, dass es auch nur in Ansätzen einen plausiblen Tatverdacht gegen die Beschuldigte gibt, der eine Auslieferung an die USA rechtfertigen würde.

Die kanadische Kronanwaltschaft, die die Auslieferungsinteressen der US-Justiz vor dem Gericht in Vancouver zu vertreten hat, argumentierte jedenfalls rein formell gegen die neuen Beweise: Diese seien im eigentlichen Strafverfahren in den USA zu bewerten. Sie reichten nicht aus, den Tatverdacht vollständig zu entkräften, und genau dies sei erforderlich, um das Auslieferungsgesuch abzulehnen.

Auslieferungsverfahren läuft seit über zwei Jahren

Im Verlauf des nun schon über zwei Jahren andauernden Auslieferungsverfahrens hat die kanadische Richterin in Zwischenentscheidungen immer wieder erkennen lassen, dass auch sie Zweifel an der Korrektheit der Vorwürfe der US-Justiz und am ordnungsgemäßen Charakter des Verfahrens hegt. Im Oktober vergangenen Jahres entschied sie, dass die Anwälte Mengs Argumente und Beweise vortragen dürfen, die auf verschiedenen Ebenen einen Verfahrensmissbrauch belegen sollen.

So ließ die Richterin sowohl das Argument zu, dass Äußerungen des ehemaligen US-Präsidenten Trump, er könne Meng freilassen, wenn China ihm bei einem Handelsdeal entgegenkäme, Zweifel an der rein strafrechtlichen Motivation der Anklage erkennen ließen.

Wörtlich hatte Trump in einem Interview kurz nach Mengs Verhaftung auf die Frage eines möglichen Eingreifens seinerseits in das Verfahren geantwortet: "Wenn ich der Auffassung bin, dass es gut für das Land ist, wenn ich denke, dass es gut für das ist, was sicher das größte Handelsabkommen aller Zeiten sein wird - eine sehr wichtige Sache und gut für die nationale Sicherheit -, würde ich bestimmt eingreifen, wenn ich der Meinung bin, dass es notwendig ist."

Des Weiteren ließ die Richterin eine Beweisaufnahme zu, in der geklärt werden sollte, ob wesentliche Rechte von Meng bei ihrer Verhaftung am Flughafen in Vancouver verletzt wurden, so zum Beispiel durch ein Verhör ohne die Möglichkeit zu anwaltlichem Beistand oder die unzulässige Beschlagnahmung von elektronischen Geräten zwecks Durchsuchung. Den Verdacht, die kanadische Grenzpolizei habe ihre rechtlichen Befugnisse hier systematisch überschritten, um Informationen für die US-Behörden zu beschaffen, wurden seitens der kanadischen Behörden zurückgewiesen.

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 Handelskrieg: Huawei beschuldigt US-Regierung der Beweisfälschung''Der Auslieferungsantrag ist wie ein Schweizer Käse - voller Löcher'' 
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desaboya 13. Jul 2021

Und der Kriegstreiber USA ist natürlich schon faste eine zweite Inkarnation von Jesus...

suicicoo 06. Jul 2021

*war zumindest in Bayern...

theFiend 05. Jul 2021

Generell kannst Du doch an den Kommentarzahlen kaum was ablesen, ausser das sich der...

Magroll 05. Jul 2021

Das schlimme ist das die USA als synonym für den "Westen" stehen, dessen Teil ich auch...



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