Das Risiko muss wieder größer werden

Rupps Fazit: Das Risiko, eine Fälschung zu erkennen, ist sehr gering. Auch das Ermitteln des Täters schätzt Rupp als fast unmöglich ein, wenn er sich geschickt anstellt. Und die Kosten sind ebenfalls ziemlich niedrig: Sie liegen bei etwa 51 Euro-Cent - inklusive Tonerkosten.

Wahlfälschung in Deutschland ist allerdings strafbar. Das mussten auch zwei Mitglieder der CSU erfahren, die bei den Kommunal- und Oberbürgermeisterwahlen im bayerischen Dachau 2002 in großem Stil manipulierte Stimmzettel auszählen ließen - zugunsten ihrer Partei. Beide wurden zu Bewährungsstrafen und Geldbußen verurteilt und mussten auch für die Kosten der Nachwahl aufkommen - insgesamt etwa 116.000 Euro. Bei kleineren Manipulationen wird eine Wahl jedoch nicht immer wiederholt. Das ist nur einer von zahlreichen bekannt gewordenen Fällen, die zwar nie Wahlentscheidend waren, aber dennoch häufiger vorkommen als bekannt. Die Dunkelziffer liegt laut Ruff höher.

Seit 1989 noch unsicherer

Bis die Bundesregierung die Briefwahl vereinfachte, sei sie noch recht sicher gewesen, resümiert Rupp. Bis 1989 gab es Siegelmarken für die Umschläge und die Dienstsiegel auf den Wahlzetteln wurden eingeprägt und nicht nur gedruckt. Außerdem wurden bis dahin noch die Wahlscheinnummern gegen das Wahlscheinverzeichnis geprüft und sie wurde auch auf dem Umschlag vermerkt. Jeder Wahlschein musste bis 2002 noch von einem Mitarbeiter der Gemeinde unterschrieben werden. Seit 2008 muss ein Wähler keinen glaubhaften Grund mehr liefern, dass er am Wahltag nicht ins Wahllokal kann. Und bis 2008 musste der Wähler neben seiner Unterschrift auch eine handschriftliche Ortsangabe einreichen.

Noch bevor die Bundesregierung die Briefwahl 1989 reformierte, zeigte allerdings 1980 die obskure Gruppe "Kämpfer für Recht und Ordnung", wie leicht es ist, die Briefwahl zu manipulieren: Sie fischte fünf abgegebene Wahlzettel aus den Gemeindebriefkästen. War die abgegebene Stimme für sie nicht in Ordnung, gingen die Wahlzettel an den Absender zurück, mit dem Vermerk: "Auf ihre Stimme können wir verzichten."

Negative Bewertung durch die OSZE

"Obwohl die rechtlichen und administrativen Verfahren für die Briefwahl mit dem Ziel entwickelt worden zu sein scheinen, der Freiheit und Beteiligung der Wählerinnen und Wähler Vorrang zu geben, sollte überlegt werden, die bestehenden Sicherungsmechanismen gegen den potenziellen Missbrauch des Briefwahlsystems auf ihre Eignung zu überprüfen," befand ein Bericht der OSZE/ODIHR-Wahlbewertungskommission zur Bundestagswahl 2009.

Rupp hat auch einige Vorschläge, wie Briefwahlfälschung teurer und riskanter werden könnte, etwa durch die Wiedereinführung der Sicherheitsmerkmale von 1989 oder moderne Sicherheitsmerkmale, etwa Hologramme. Außerdem sollten Wahlscheinnummern mit Wahlscheinverzeichnis wieder abgeglichen und detaillierte Wahlstatistiken veröffentlicht werden.

80 Tage vor der nächsten Bundestagswahl läuft gegenwärtig eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht, die Rupp und andere eingebracht haben.

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 Hacking: Wahlbetrug leicht gemacht
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arnim 26. Jul 2013

https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-048.html https://www...

Sinnfrei 09. Jul 2013

Warum sollten die sich dafür interessieren wer was gewählt hat? Die fangen eher die...

malvar 09. Jul 2013

Das läuft dann bestimmt so wie mit den Überhangmandaten: Das BVG gibt der Beschwerde...

kinderschreck 08. Jul 2013

Ganz so einfach ist es nicht. Dieser "irgendwer" sollte zumindest ein ähnliches...



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