Geoblocking droht
Die exklusiven Rechte der Verwerter können der Untersuchung zufolge aber nicht durch "Bagatellgrenzen" etwa für kurze Videosequenzen pauschal ausgehebelt werden, selbst wenn solche Schnipsel in Remixen vergütet werden. Spindler erteilt damit den Versprechen der Bundesregierung und insbesondere der CDU eine klare Absage, dass die Vorgaben so umgesetzt werden könnten, dass es keine Uploadfilter geben werde. Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD auch klar vereinbart, dass sie den Einsatz solcher Instrumente als unverhältnismäßig ablehnen.
Spindler legt auch dar, dass die Richtlinie "aller Wahrscheinlichkeit nach ein Geoblocking durch die Diensteanbieter" nach sich ziehen werde. Nur so könnten diese nationale Interpretationen der Vorgaben befolgen. Die Chancen der Kommission, durch die vorgesehenen Leitlinien für Artikel 17 "eine EU-weite einheitliche Ausgestaltung" der nationalen Umsetzungen hinzubekommen, seien nicht sehr hoch.
Grundsätzlich sieht der Jurist mit der Richtlinie die Situation der Rechteinhaber gestärkt. Diese profitierten am meisten davon, wenn Plattformen künftig im großen Stil Lizenzen erwerben müssten. Voraussetzung dafür sei aber eben, dass Artikel 17 vor dem EuGH Bestand habe. Polen hat im Mai bei dem Luxemburger Gericht bereits Klage gegen die Novelle eingereicht. Zudem müssten die Mitgliedsstaaten darauf achten, dass nicht nur die Verwerter an den Regelungen verdienten, sondern auch die Urheber.
Quadratur des Kreises nötig
Uneingeschränkt begrüßt Spindler die europaweit erstmaligen "zwingenden Vorschriften für das Urhebervertragsrecht", wonach Werkschöpfer angemessen vergütet werden müssten. Auch die Option für die Mitgliedsstaaten, erweiterte Kollektivlizenzen mit pauschalen Vergütungsansprüchen etwa in Form einer verpflichtenden "Musik-Flatrate" einzuführen und so die Urheber stärker an wirtschaftlichen Verwertungen von Werken im Internet zu beteiligen, stelle einen "gewichtigen Fortschritt dar".
Die netzpolitische Sprecherin der Grünen, Tabea Rößner, sieht die Bundesregierung gefordert, zu zeigen, wie sie die "Quadratur des Kreises" mit einem Nein zu Uploadfiltern noch hinbekommen wolle. Generell stehe mit den aufgeworfenen starken Zweifeln an der Vereinbarkeit von Artikel 17 mit EU-Grundrechten "die ganze nationale Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie auf der Kippe".
Die ebenfalls mit der Reform verknüpfte "gute Botschaft für Kreative", mehr Geld etwa von Youtube zu bekommen, stehe unter dem aufgezeigten "Damoklesschwert", ergänzte der grüne Kulturpolitiker Erhard Grundl: "Die Bundesregierung muss das jetzt klären." Die Fraktion hat für den 6. Februar zu einem Fachgespräch geladen, um das Gutachten und das weitere nationale Vorgehen öffentlich breit zu diskutieren.
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Gutachten: Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie ist grundrechtswidrig |
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Zweck des Urheberrechts ist, dass der Urheber Kontrolle über sein Werk hat, nicht dass er...
Schaut euch mal an wie Abstimmungen im EU- Parlament ablaufen, das System ist so...
Hab deswegen meinen Computerbild-Abo gekündigt. Die waren sehr erstaunt. ^^ der Ablocker...
Und vor allem die Randparteien massiv gewinnen.
Na ich will sehen wie der Artikel kassiert wird. Nichts ist den Dämlichen, die Politik...