Nutzer dürfen Links nur noch kurz anreißen
Die Begründung für die lange Schutzfrist von 20 Jahren für die Artikel wirkt jedoch wenig glaubhaft. "Wir haben uns für einen längeren Schutz entschieden, weil wir überzeugt sind, dass jemand auch mit einem Archiv von Zeitungsartikeln Geld verdienen kann", sagt Oettinger. Wer Zeitungsartikel über ein Archiv zur Verfügung stellt, kann dies ohnehin nur mit Einwilligung der Rechteinhaber tun. Dazu wäre kein zusätzliches Leistungsschutzrecht erforderlich. Allerdings müsste ein Pressearchiv nun zusätzlich für die Online-Suche im Archiv zahlen. Selbst dann, wenn die Nutzer gar nicht die Artikel kaufen.
Auch dieses Vorgehen begründete Oettinger in der FAZ: "Wenn Google argumentiert, sein Nachrichtendienst sei auch nichts anderes als eine Linkliste für Restaurants, die diesen Kunden zuführe, führt das in die Irre. Tatsächlich gleicht der Nachrichtendienst mit den durchaus informativen Anreißern eher einer Restaurantliste, bei der die Kunden vorab eine Kostprobe des Menüs bekommen und dann in vielen Fällen, schon satt, die Reservierung im Restaurant wieder stornieren."
Wenig glaubhaft erscheint zudem seine Darstellung, wonach die geplante Richtlinie zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzern unterscheidet. So sagte Oettinger der FAZ: "Es geht nicht um private Nutzer. Die können auch weiterhin Fotos und Links zu Zeitungsartikeln - inklusive kurzer Anreißer - auf ihrer Facebook-Seite oder Twitter veröffentlichen, ohne dafür zu zahlen." Mit anderen Worten: Auch normale Nutzer können nicht mehr wie gewohnt Zeitungsartikel mit Überschriften oder griffigen Zitaten versehen, wenn sie diese auf Twitter verlinken.
Drohung mit dem Wettbewerbsrecht
Oettinger behauptete weiter: Die Lizenzfreiheit gelte auch für kommentierte Linklisten zu Artikeln, die Politiker oder andere ohne kommerzielle Ziele ins Internet stellten. Daraus geht jedoch nicht hervor, in welchem Umfang Textanteile im Original, wie Überschriften oder Zitate, übernommen werden dürfen. Das deutsche Urheberrecht erlaubt Kleinzitate nur dann, wenn sie "in einem selbständigen Sprachwerk" genutzt werden. Möglicherweise müssten daher Gerichte entscheiden, inwieweit das bei einer kommentierten Linkliste der Fall ist.
Trotz der Misserfolge in Deutschland und Spanien mit dem Leistungsschutzrecht glaubt Oettinger, dass Google auf EU-Ebene die Lizenzzahlungen nicht komplett verweigern wird. "Auf die EU mit 500 Millionen Einwohnern will Google sicher nicht verzichten", sagte der EU-Digitalkommissar. Was passieren wird, wenn Google komplett auf die Indexierung von Presseverlagen, die Lizenzzahlungen fordern, verzichten wird, ist derzeit unklar. Indirekt drohte Oettinger in der FAZ mit einem Wettbewerbsverfahren. "Natürlich hat Google momentan eine enorme Marktmacht", sagte Oettinger. "Die daraus entspringenden Probleme können wir aber nicht mit dem Leistungsschutzrecht lösen." Dafür habe die EU das Wettbewerbsrecht.
Bis es zu einem solchen Verfahren kommt, dürfte es aber noch einige Jahre dauern. Oettinger plant derzeit, die EU-Richtlinie bis Ende des nächsten Jahres zu beschließen. Anschließend müssten die Mitgliedsstaaten noch die Regelung in nationales Recht überführen. Allerdings muss die EU-Kommission noch das EU-Parlament und die EU-Staaten von den Plänen überzeugen. Vor allem im Parlament dürfte Oettinger auf Widerstand stoßen. Allerdings sind die Forderungen so weitgehend, dass für den typischen EU-Kuhhandel noch ein großer Spielraum besteht. Selbst Insider wie Reda hatten nicht erwartet, dass die EU-Kommission ein solch schrankenloses Leistungsschutzrecht fordern würde.
Hinweis: Golem.de hat sich gemeinsam mit anderen europäischen Verlagen an die EU-Kommission gewandt und in einem offenen Brief vor der Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts gewarnt.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Günther Oettinger: Überschriften und Indexierung von Texten sollen Geld kosten |
- 1
- 2
Er tut das für die Smartphone-Jammerer jenseits der 35 Jahre alt. Zu überheblich, um noch...
So sehen sie also aus, die Totengräber von allem was gut ist. Am Ende feiern Sie feiste...
Klar, ganz eindeutige: http://www.alexa.com/siteinfo/bild.de
Sie sind doch dann immer noch frei verbreitbar - nur nicht kostenfrei. Im konservativen...