Grundsatzerklärung: Creative Commons wehrt sich gegen Copyleft-Trolle

Die gemeinnützige Organisation Creative Commons (CC) will das missbräuchliche Vorgehen bei Lizenzverstößen möglichst unterbinden. Dazu strebt die im kalifornischen Mountain View ansässige Organisation eine neue Grundsatzerklärung an(öffnet im neuen Fenster) . Darin wird darauf verwiesen, dass die Einhaltung der CC-Lizenzen gerichtlich durchgesetzt werden könne. Daraus solle jedoch kein System gemacht werden, um gutwillige Nutzer, die Fehler korrigieren wollten, in eine Falle zu locken. Die Erklärung soll auf dem kommenden CC Global Summit vom 20. bis 24. September 2021 beschlossen werden. Bis dahin sind noch Kommentare erwünscht.
Je nach CC-Lizenz(öffnet im neuen Fenster) müssen Nutzer verschiedene Bedingungen erfüllen, um Werke kommerziell oder nicht-kommerziell verwenden zu können. Dazu gehört beispielsweise bei der typischen Wikipedia-Lizenz CC-by-SA(öffnet im neuen Fenster) die Nennung des Urhebers, ein Verweis auf die Lizenz sowie auf die Verbreitung von Adaptionen unter derselben Lizenz.
Diese teils differierenden Bedingungen wurden in der Vergangenheit von Urhebern ausgenutzt, um andere Nutzer bei Verstößen abzumahnen. So hatte Netzpolitik.org im März 2016 das Vorgehen einer "Cider Connection" aufgedeckt(öffnet im neuen Fenster) .
Plattformen sollen Abmahnmissbrauch verhindern
Dem Entwurf der Grundsatzerklärung zufolge(öffnet im neuen Fenster) widerspricht ein solches juristisches Vorgehen dem Sinn der CC-Lizenzen, da Nutzer abgeschreckt werden könnten, wenn ein Fehler bei den Quellenangaben sie so teuer zu stehen komme.
Creative Commons kann als Organisation jedoch solche Prinzipien nicht durchsetzen. Deshalb sollen große Upload-Plattformen die Urheber der dort hochgeladenen Werke dazu verpflichten, dass sie ihre Rechte nur nach diesen Grundsätzen durchsetzen.
Sollte eine finanzielle Entschädigung verlangt werden, beispielsweise bei der kommerziellen Nutzung eines Werkes, das nicht für diesen Zweck freigegeben ist (NC), solle die Entschädigung nicht höher ausfallen als der Betrag, den der Urheber für die Nutzung außerhalb von CC in Rechnung gestellt hätte. Zudem könnten solche Gebühren bei wiederholter Missachtung der Lizenzbedingungen abschreckend wirken.
Version 4.0 verwenden
Der Urheberrechtsexperte Leonhard Dobusch(öffnet im neuen Fenster) empfiehlt Nutzern vorläufig die Verwendung von Werken mit CC-Lizenzen der aktuellen Version 4.0(öffnet im neuen Fenster) . Diese enthalte eine Klausel, wonach "Lizenzverletzungen folgenlos bleiben, wenn sie binnen 30 Tagen nach Kenntnis korrigiert werden" . Dobusch bezieht sich dabei auf einen Passus in Abschnitt 6(b), in dem es heißt: "Soweit Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gemäß Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf: automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer Kenntnis der Verletzung geschieht" .
Auf Anfrage von Golem.de, inwieweit diese Klausel vor kostenpflichtigen Abmahnungen wegen fehlender Referenzierung schütze, verwies Dobusch auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Köln zu nicht-kommerziellen Nutzungen(öffnet im neuen Fenster) . Das Urteil gehe von einer nutzerfreundlichen Auslegung aus, "wonach der Sinn der Regel in der Herstellung des lizenzkonformen Zustands darstellt und für die Dauer der 30-Tage-Frist kein Vergütungsanspruch entsteht" .



