Grünheide: Eidechsen gewinnen vorerst gegen Tesla
Zauneidechsen bremsen Tesla zum Teil aus: Naturschützer verbuchen vor Gericht einen Teilerfolg gegen die Rodung von Forstflächen nahe Berlin.

Zwischenerfolg für Umweltverbände gegen den Bau der Tesla-Fabrik: Der US-Elektroautobauer darf auf Teilen seiner Baustelle in Grünheide bei Berlin auch weiterhin keine Forstfläche abholzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gab am 18. Dezember 2020 einer Beschwerde der Verbände Nabu und Grüne Liga zum Teil statt. Die Naturschützer hatten sich beim OVG gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) gewandt, das zuvor die Fällung der Bäume genehmigt hatte.
Die Verbände wenden sich gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von knapp 83 Hektar Forst auf dem Gelände, auf dem die Tesla-Fabrik entsteht. Ihnen geht es vor allem um den Artenschutz für Zauneidechsen. Sie bezweifeln, dass die Tiere von der Waldfläche wie vorgesehen umgesiedelt wurden. Bei ihrem Eilantrag hatten sie vor allem damit argumentiert, dass es Verstöße gegen ein Zugriffsverbot im Artenschutzrecht für die streng geschützten Zauneidechsen und Schlingnattern gegeben habe.
Das OVG untersagte Rodungsmaßnahmen "in Randbereichen der zur Abholzung vorgesehenen Flächen". Dort sei der Lebensraum überwinternder Zauneidechsen, die die Rodungsmaßnahmen voraussichtlich nicht überleben würden, heißt es in der Entscheidung. Tesla habe zwar die Reptilien einsammeln und umsetzen lassen, doch sei dies zu einem Zeitpunkt geschehen, "als sich zumindest die erwachsenen Männchen der Zauneidechsen bereits in ihren Winterquartieren befunden haben dürften". Die Umsiedlung sei "nicht geeignet, eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos und damit einen Verstoß gegen das bundes- und europarechtliche Tötungsverbot auszuschließen".
Rodung bleibt in zwei Bereichen untersagt
Die Rodung in dem betreffenden Bereich sowie in einem Streifen entlang der Autobahn wurden daher untersagt. In den übrigen Abschnitten wird die Rodung erlaubt. Für sie konnten die Naturverbände nach Darstellung des OVG "nicht darlegen, dass es sich auch dabei um Reptilienlebensräume handele".
Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen Eilantrag der Umweltverbände Nabu und Grüne Liga für einen vorläufigen Rodungsstopp abgelehnt hatte, zogen die Naturschützer vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) und reichten eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ein. Das OVG entschied nun zugunsten der Naturschützer.
Wegen einer fehlenden Rücklage hat das Umweltamt auch die Bauarbeiten in Grünheide gerade erst gestoppt. Tesla will das Werk in Grünheide bei Berlin eigentlich ab Sommer 2021 in Betrieb nehmen. Zunächst sollen rund 500.000 Elektroautos von den Bändern rollen. Bisher baut das Unternehmen über einzelne vorläufige Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.
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Nein, ohne was vorzuzeigen gibts auch kein Geld. Es geht auch nicht um Deutsches oder...
Nein hier geht es nicht um Kiefern sondern um geschützte Tierarten die unter den Kiefern...
eigentlich ganz gut geschrieben, aber von steigendem Rassismus zu schwafeln halte ich für...
Der NABU bewirkt einen Rodungsstopp auf einer Baumplantage die explizit zur Rodung...