Groupon: Gnome und die Tücken das Markenrechts

Im Mai hat das Unternehmen Groupon ein Kassensystem mit dem Namen Gnome veröffentlicht(öffnet im neuen Fenster) und sich die Markenrechte für diesen Namen gesichert, den auch der freie Unix-Desktop trägt. Das Projekt, das ihn erstellt, weiß seit der Markteinführung davon(öffnet im neuen Fenster) , und der Projektvorstand verhandelt mit dem Unternehmen(öffnet im neuen Fenster) , doch an die Community werden kaum Informationen gegeben.
Die Gründe dafür sind nachvollziehbar. Oft soll durch Verschwiegenheit eine juristische Diskussion nicht unnötig durch Dritte belastet werden. Denn schlimmstenfalls wirken sich öffentliche Meinungen aus der Entwicklercommunity negativ auf den Ausgang aus.
GNOME ist nicht Gnome
Darüber hinaus ist die Situation aber auch komplexer, als sie zunächst scheint. Denn die Gnome Foundation besitzt zwar seit Jahren die Rechte an der Wortmarke sowie an dem Fußsymbol, so dass den Beamten des US Patent- und Markenamtes (USPTO) eventuelle Überschneidungen hätten auffallen müssen. Doch genau genommen gilt das nur für einen Schriftzug mit Großbuchstaben(öffnet im neuen Fenster) – also GNOME.
Groupon hingegen hat sich die Marke mit einem Großbuchstaben am Anfang und nachfolgenden kleinen Buchstaben(öffnet im neuen Fenster) – also Gnome – gesichert. Darüber hinaus gilt die Marke von Groupon für Cloud-basierte Software, Kassensysteme und vieles weiteres. Die Marke für den Desktop bezieht sich jedoch auf herunterladbare Software, Werkzeuge und Bibliotheken, die unter anderem für einen Computer-Desktop oder allgemein für grafische Oberflächen genutzt werden.
So ergeben sich bei sehr genauer Betrachtung klare Abgrenzungen, für welche Dienste und Produkte jeweils welche Marke gilt und genutzt werden darf. Um tatsächlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen, verhandelt der Vorstand der Gnome Foundation trotzdem mit Groupon. Wie viele Informationen die Community darüber erhalten wird, falls überhaupt, bleibt ungewiss.