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Große Koalition: Offenbar Einigung auf Vorratsdatenspeicherung

Die große Koalition hat einen Streitpunkt in ihren Verhandlungen ausgeräumt. Die Vorratsdatenspeicherung soll wieder eingeführt werden.
/ Friedhelm Greis
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Auch ihre Daten werden künftig wieder gespeichert: SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles bei den Verhandlungen im Willy-Brandt-Haus. (Bild: Johannes Eisele/AFP/Getty Images)
Auch ihre Daten werden künftig wieder gespeichert: SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles bei den Verhandlungen im Willy-Brandt-Haus. Bild: Johannes Eisele/AFP/Getty Images

Die große Koalition will die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung(öffnet im neuen Fenster) offenbar umsetzen. Das geht aus einem zuvor noch strittigen Passus des Koalitionsvertrages hervor, auf den sich Union und SPD zwischenzeitlich geeinigt haben. In einem im Internet veröffentlichten neuen Entwurf des Vertrages(öffnet im neuen Fenster) heißt es: "Die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten werden wir umsetzen. Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen." Ein Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion wollte die Einigung auf Anfrage nicht bestätigen. Er verwies darauf, dass bis zur endgültigen Fassung des Koalitionsvertrages noch Änderungen möglich sein könnten. Der Vertrag soll bis Mittwoch vorliegen.

Den Plänen zufolge sollen die deutschen Verbindungsdaten auf Servern der Telekommunikationsanbieter in Deutschland gespeichert werden. "Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken" , heißt es weiter. Bislang sieht die Richtlinie eine Speicherung von sechs Monaten bis zu zwei Jahren vor. Im bisherigen Entwurf das Koalitionsvertrages(öffnet im neuen Fenster) war die Formulierung zur Vorratsdatenspeicherung noch als "strittig" markiert. Wobei die Positionen von Union und SPD nicht sehr weit auseinanderlagen.

Es war vor den Verhandlungen erwartet worden, dass eine große Koalition die Vorratsdatenspeicherung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts(öffnet im neuen Fenster) wieder einführen könnte. Die FDP hatte sich in Person der geschäftsführenden Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bis dato geweigert, die EU-Richtlinie umzusetzen. Entscheidend wird bei diesem Thema aber auch sein, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) über eine Klage gegen die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entscheidet .


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