GPL-Klage: OLG schlägt Einigung zwischen Hellwig und VMware vor
In der Berufungsverhandlung am Hanseatischen OLG Hamburg in der GPL-Klage zwischen einem Kernel-Entwickler und VMware könnte es eine Einigung geben. Geschieht dies nicht, kommt es wohl zu einem Urteil, das die in der Sache wichtigen Fragen zur Auslegung der GPL erneut nicht behandelt.

Die Frage, ob VMware mit seiner Nutzung von Linux-Kernel-Treibern in dem Virtualisierungsprodukt ESXi gegen Urheberrechte des Kernel-Entwicklers Christoph Hellwig verstößt und damit letztlich gegen die GPLv2, beschäftigt die Beteiligten und Gerichte seit Jahren. In einer Berufungsverhandlung vor dem Hanseatischen OLG Hamburg am Mittwoch, dem 28. November, zeichnete sich nun zumindest die theoretische Möglichkeit einer Einigung zwischen den beiden Parteien ab. Eine juristische Klärung der bedeutenden Fragen zur Auslegung der GPL in diesem Fall wird es wohl aber auch ohne diese Einigung nicht geben.
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Hellwig wirft VMware konkret vor, dass das Unternehmen seinen Linux-Code mit dem eigenen proprietären ESXi-Bestandteil Vmkernel kombiniere, ohne den entsprechenden Quellcode bereitzustellen, wie dies von der GPL gefordert wird. Der Vmkkernel wiederum kommuniziere über das Vmk-API, mit einem Vmklinux genannten Kernel-Modul. Letzteres ist von VMware unter der GPL verfügbar.
Für Hellwig und seine Unterstützer sind Vmkernel und Vmklinux jedoch als Einheit zu betrachten und die dazwischen gestellte API als eine willkürliche Trennung. Dem folgend müsste also auch Vmkernel unter der GPL veröffentlicht werden. Bereits im Jahr 2007 hatte Hellwig VMware öffentlich Verstöße gegen die GPL vorgeworfen. Eigenen Angaben zufolge arbeitet seit 2012 die Software Freedom Conservancy (SFC) als Unterstützer von Hellwig an einer einvernehmlichen Lösung mit VMware, die aber nicht erreicht werden konnte. Im Jahr 2014 folgte schließlich eine Abmahnung und kurz darauf das Einreichen einer Klage gegen VMware. Der Streit könnte nun für Betrachter etwas unerwartet aber auch einvernehmlich beigelegt werden.
Einigung vorgeschlagen
In Zivilprozessen ist eine außergerichtliche Einigung durchaus üblich und wird von den Gerichten auch immer wieder angestrebt oder zumindest vorgeschlagen. Dies ist auch in der Verhandlung vor dem OLG durch die Richter geschehen und zunächst zeigten sich beide Seiten prinzipiell offen in Bezug auf eine mögliche außergerichtliche Einigung beziehungsweise einen Vergleich. Dies haben sowohl Hellwig als auch VMware auf Nachfrage Golem.de erneut bestätigt. Dass diese Einigung nun also möglich scheint, liegt aber nicht nur an der Länge der Verfahrensdauer und vorhergegangenen Versuchen der Zusammenarbeit.
Eine Einigung erscheint auch deshalb möglich, weil VMware inzwischen sein Programmiermodell für ESXi umgestellt hat. Bereits vor mehr als einem Jahr hatte das Unternehmen angekündigt, seinen bisherigen Aufbau der Software mit dem Vmklinux-API und den zugrunde liegenden Linux-Kernel-Treibern aufzugeben. Stattdessen soll die Software künftig ausschließlich native Treiber benutzen, die zum Beispiel direkt von den Herstellern geliefert werden sollen, auf deren Hardware die Software vom VMware läuft.
In der Ankündigung zu diesem Wechsel geht VMware vor allem auf technische Vorteile ein, die sich für das Unternehmen aus diesem Schritt ergeben würden. Natürlich ergibt sich daraus auch direkt, dass eventuelle Folgeklagen von Linux-Kernel-Entwicklern im Sinne der aktuellen Klage ausgeschlossen werden könnten. Letztlich wäre eine Einigung auch deshalb sinnvoll, weil die von Hellwig ursprünglich beklagte Version 5.5 von ESXi mittlerweile nicht mehr von VMware vertrieben und unterstützt wird.
Hellwig hat bei einem Verstoß gegen seine Urheberrechte durch andere zunächst nur das Recht auf eine Unterlassung der Verbreitung zu erwirken, das heißt, die Verbreitung des vermeintlich rechtswidrig genutzten Codes unterbinden zu lassen. Bei ESXi 5.5 würde dieses Mittel aber verpuffen, da VMware den Code ja sowieso nicht mehr vertreibt. In Bezug auf neuere ESXi-Versionen, die möglicherweise ebenfalls gegen das Urheberrecht Hellwigs verstoßen, könnte eine Unterlassung aber durchaus noch erstrebenswert sein.
Die vermutlich wohl einfachste Möglichkeit seitens VMware, den möglichen Ansprüchen Hellwigs nachzukommen, wäre, auf das Vmklinux-API auch in den aktuellen Versionen zu verzichten und stattdessen auf die nativen Treiber zu setzen. VMware könnte natürlich ebenso den strittigen Code komplett unter der GPLv2 veröffentlichen, besonders wahrscheinlich erscheint das nach all den Jahren aber nicht. Das Unternehmen könnte darüber hinaus aber auch noch aus anderen Gründen einer Einigung zustimmen.
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