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Gotham: Baden-Württemberg beschließt Einsatz von Palantir-Software

Die Regierungskoalition in Baden-Württemberg erlaubt Palantirs Software für die Polizei. Der Beschluss bleibt aber innenpolitisch umstritten.
/ Przemyslaw Szymanski
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Der baden-württembergische Landtag erlaubt der Landespolizei den Einsatz von Palantir-Software. (Bild: FABRICE COFFRINI/AFP via Getty Images)
Der baden-württembergische Landtag erlaubt der Landespolizei den Einsatz von Palantir-Software. Bild: FABRICE COFFRINI/AFP via Getty Images

Baden-Württembergs Landtag hat nach langem Ringen den Weg für den Einsatz der umstrittenen Analyseplattform Gotham des US-Konzerns Palantir freigemacht. Eine breite Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die entsprechende Änderung des Polizeigesetzes (PDF-Dokument)(öffnet im neuen Fenster) .

Damit erhält die Landespolizei ab dem zweiten Quartal 2026 Zugriff auf eine Software, die enorme Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen zusammenführen und nach Mustern durchsuchen kann. Ziel ist es, Ermittlungen bei schweren Straftaten zu beschleunigen – etwa in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität oder bei Missbrauchsfällen.

Hinter der Entscheidung standen jedoch nicht allein technische und sicherheitspolitische Überlegungen. Zugleich war sie das Ergebnis eines internen Koalitionskompromisses: Die Grünen hatten ihre Zustimmung an Fortschritte bei der Ausbauplanung des Nationalparks geknüpft – eine Bedingung, die in einer gesonderten Abstimmung kurz zuvor erfüllt worden war.

Besonders die Grünen-Fraktion erfüllt der Schritt weiterhin mit Unbehagen. Der innenpolitische Sprecher Oliver Hildenbrand sagte im Landtag laut der Süddeutschen Zeitung(öffnet im neuen Fenster) , man hätte "lieber keinen Vertrag mit Palantir" . Das Innenministerium habe den Vertrag abgeschlossen – "ohne unser Wissen und unsere Zustimmung" .

Dennoch wolle man der Polizei ein Instrument nicht über Jahre vorenthalten. Innenminister Thomas Strobl spricht(öffnet im neuen Fenster) von einer notwendigen "Güterabwägung" . Bis 2030 will das Land aber gemeinsam mit Partnern wie Airbus Defence and Space und Schwarz Digits, der IT- und Digitalsparte der Schwarz Gruppe, eine eigene souveräne Software entwickeln. Dementsprechend beschloss die Koalition einen entsprechenden Entschließungsantrag.

Einsatz nur unter Auflagen

Den vielen Bedenken entsprechend, sieht das Gesetz umfangreiche Auflagen vor. Der Einsatz soll nur bei konkretem Anlass möglich sein, nicht für verdachtsunabhängige Analysen. Es erlaubt automatisierte Auswertungen lediglich in eng begrenzten Fällen und schreibt fest, dass die letztliche Entscheidung stets bei Menschen liegen muss.

Des Weiteren erhebt das auf Gotham basierende verfahrensübergreifende Recherche- und Analysetool – kurz Vera – selbst keine neuen Daten, sondern verknüpft ausschließlich vorhandene, rechtlich zulässige Bestände. Die Plattform wird dem Gesetz nach zudem ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben und steht vollständig unter polizeilicher Hoheit.

Außerdem muss das Innenministerium das Parlamentarische Kontrollgremium regelmäßig informieren und jährlich öffentlich Bericht erstatten. Kritiker verweisen jedoch darauf, dass das Gesetz der Polizei erlaubt, reale personenbezogene Daten auch zu Trainings- und Testzwecken(öffnet im neuen Fenster) für technische Systeme einzusetzen – selbst wenn die betroffenen Personen keinerlei Bezug zu einem Ermittlungsverfahren haben.

Klage angekündigt

Diese Möglichkeit wird seit Bekanntwerden des Entwurfs als besonders problematisch bewertet, weil damit Daten Unbeteiligter in Entwicklungsprozessen der Polizei landen könnten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kündigte laut Heise(öffnet im neuen Fenster) bereits an, gegen den Einsatz von polizeilicher Analysesoftware in Baden-Württemberg zu klagen – ähnlich wie in Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie erneut in Hessen.

Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter Tobias Keber kündigte Heise zufolge an, die Einführung eng zu begleiten. Mit Blick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts müsse jede mögliche Grundrechtseinschränkung durch wirksame Schutzmechanismen abgefedert werden. "Es ist deshalb von zentraler Bedeutung, dass wir uns die konkrete Ausgestaltung der Software genau anschauen" , so Keber.


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