Google vs. Oracle: Die IT-Industrie im letzten Moment gerettet
Eine API bleibt wie ein Aktenschrank, und Code ist eben doch anders als Kunst. Das Urteil im Java-Streit Google gegen Oracle ist wegweisend, aber nicht bahnbrechend.

Mit seinem endgültigen Urteil in dem jahrelangen Rechtsstreit zwischen Google und Oracle um die Nutzung von Java-APIs in Android, vertritt nun auch der US Supreme Court (PDF) eine Position, die nicht nur der Rechtsauffassung der EU, sondern wohl auch dem Großteil der IT-Industrie entspricht: APIs können und dürfen legal nachgebaut werden. Bereits Anfang dieses Jahres haben wir die Entscheidung in einer Vorschau als das wichtigste Urteil der IT seit Jahrzehnten bezeichnet.
- Google vs. Oracle: Die IT-Industrie im letzten Moment gerettet
- Eine API ist ein Aktenschrank, ein Gaspedal oder ein Reiseführer
- Java-API in Android ist Fair Use
- API-Kopien bedingt möglich
Das oberste Gericht der USA zieht sich in seiner Mehrheitsentscheidung nun jedoch auf eine Minimalposition und Einzelfallentscheidung zurück. Damit ist nun zwar erstmals ein Präzedenzfall geschaffen worden, das Urteil hätte aber auch deutlich weitreichender und damit eindeutiger ausfallen können. Vor allem die Frage, ob APIs nun generell unter das Urheberrecht fallen, bleibt offen. Eine Bewertung, welche Auswirkungen das Urteil langfristig auf die IT-Landschaft haben wird, ist also schwierig.
Jahrzehntelang war es allgemein akzeptierte Praxis für Entwickler, auch proprietäre APIs von anderen Herstellern und Konkurrenten nachzubauen und kompatible Software zu erstellen, notfalls durch Reverse Engineering. Das ermöglichte etwa erst den Boom der IBM-kompatiblen PCs in der 80er Jahren. Auch der ursprüngliche Erfolg freier Software basiert auf dem Prinzip des Nachbaus wie im GNU-System. Mit dem aktuellen Urteil im Fall Google gegen Oracle wird dieses Vorgehen nun erstmals höchstrichterlich erlaubt. Der Weg dahin war jedoch langwierig, und das Ergebnis löst nicht alle Probleme.
Sun-Übernahme als Anfang des Streits
Dass es überhaupt zu dem Prozess kam, liegt an Oracle, die Java-Erfinder Sun und damit auch die Rechte an der Java-Technik im Jahr 2009 übernommen haben. Google nutzte zu der Zeit bereits eine nicht von Sun lizenzierte Version von Java in seinem Android-Betriebssystem. Oracle nahm das wiederum zum Anlass, Google in der ersten Klageschrift aus dem Jahr 2010 vorzuwerfen, mit seiner Nutzung von Java in Android diverse Patent- und Urheberrechte verletzt zu haben.
Mehr als zehn Jahre lang mussten sich Geschworene und Richter in mehreren Verhandlungen, unterschiedlichen Instanzen und Runden mit der Frage befassen, ob es sich bei der Nutzung der Java-APIs in Android um eine Urheberrechtsverletzung handle. Zuletzt stand auch der US Supreme Court vor dieser Frage. Konkret mussten die Richter dabei entscheiden, ob sich Google für seine Nutzung auf die Fair-Use-Ausnahme im US-Urheberrecht berufen dürfe und ob APIs dem Urheberrecht unterliegen oder nicht.
Essenziell für die Beurteilung ist dabei die Frage, was eine API eigentlich genau ist, vor allem im Sinne des Urheberrechts. Für Programmierer und Entwickler dürfte das mehr oder weniger schnell erklärbar sein, und auch, welche Funktionen sie erfüllt. Der Prozess zeigte aber von Anfang an, dass die juristische Antwort darauf nicht so einfach ist. Auch deshalb räumten die Richter, die mehrheitlich für Google entschieden, in ihrem Urteil viel Platz für diese Frage ein.
Dabei sahen sich die Richter ein Argument von Google besonders genau an: Nämlich, dass die Java-API für Android ausgewählt worden sei, weil sie unter Programmierern so bekannt und beliebt war. Dabei fanden aber eben nicht nur technische Aspekte Eingang ins Urteil, sondern es wurden auch mehrere aus technischer Perspektive teils abwegige Analogien konstruiert.
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Eine API ist ein Aktenschrank, ein Gaspedal oder ein Reiseführer |
Ich weiß nicht ob es stimmt aber nehmen wir an dass es stimmt. JA und? Ja ich weiß die...
Quatsch, libc ist ein ANSI-Standard. Jupp und auch Wine hätte dann ein Problem. Ähm, du...