Google vs. Oracle: Die IT-Industrie im letzten Moment gerettet

Eine API bleibt wie ein Aktenschrank, und Code ist eben doch anders als Kunst. Das Urteil im Java-Streit Google gegen Oracle ist wegweisend, aber nicht bahnbrechend.

Eine Analyse von veröffentlicht am
Das Urteil des US-Supreme-Court ist zwar nur eine Einzelfallentscheidung, hat aber Signalwirkung.
Das Urteil des US-Supreme-Court ist zwar nur eine Einzelfallentscheidung, hat aber Signalwirkung. (Bild: dierk schaefer, flickr.com/CC-BY 2.0)

Mit seinem endgültigen Urteil in dem jahrelangen Rechtsstreit zwischen Google und Oracle um die Nutzung von Java-APIs in Android, vertritt nun auch der US Supreme Court (PDF) eine Position, die nicht nur der Rechtsauffassung der EU, sondern wohl auch dem Großteil der IT-Industrie entspricht: APIs können und dürfen legal nachgebaut werden. Bereits Anfang dieses Jahres haben wir die Entscheidung in einer Vorschau als das wichtigste Urteil der IT seit Jahrzehnten bezeichnet.

Das oberste Gericht der USA zieht sich in seiner Mehrheitsentscheidung nun jedoch auf eine Minimalposition und Einzelfallentscheidung zurück. Damit ist nun zwar erstmals ein Präzedenzfall geschaffen worden, das Urteil hätte aber auch deutlich weitreichender und damit eindeutiger ausfallen können. Vor allem die Frage, ob APIs nun generell unter das Urheberrecht fallen, bleibt offen. Eine Bewertung, welche Auswirkungen das Urteil langfristig auf die IT-Landschaft haben wird, ist also schwierig.

Jahrzehntelang war es allgemein akzeptierte Praxis für Entwickler, auch proprietäre APIs von anderen Herstellern und Konkurrenten nachzubauen und kompatible Software zu erstellen, notfalls durch Reverse Engineering. Das ermöglichte etwa erst den Boom der IBM-kompatiblen PCs in der 80er Jahren. Auch der ursprüngliche Erfolg freier Software basiert auf dem Prinzip des Nachbaus wie im GNU-System. Mit dem aktuellen Urteil im Fall Google gegen Oracle wird dieses Vorgehen nun erstmals höchstrichterlich erlaubt. Der Weg dahin war jedoch langwierig, und das Ergebnis löst nicht alle Probleme.

Sun-Übernahme als Anfang des Streits

Dass es überhaupt zu dem Prozess kam, liegt an Oracle, die Java-Erfinder Sun und damit auch die Rechte an der Java-Technik im Jahr 2009 übernommen haben. Google nutzte zu der Zeit bereits eine nicht von Sun lizenzierte Version von Java in seinem Android-Betriebssystem. Oracle nahm das wiederum zum Anlass, Google in der ersten Klageschrift aus dem Jahr 2010 vorzuwerfen, mit seiner Nutzung von Java in Android diverse Patent- und Urheberrechte verletzt zu haben.

Mehr als zehn Jahre lang mussten sich Geschworene und Richter in mehreren Verhandlungen, unterschiedlichen Instanzen und Runden mit der Frage befassen, ob es sich bei der Nutzung der Java-APIs in Android um eine Urheberrechtsverletzung handle. Zuletzt stand auch der US Supreme Court vor dieser Frage. Konkret mussten die Richter dabei entscheiden, ob sich Google für seine Nutzung auf die Fair-Use-Ausnahme im US-Urheberrecht berufen dürfe und ob APIs dem Urheberrecht unterliegen oder nicht.

Essenziell für die Beurteilung ist dabei die Frage, was eine API eigentlich genau ist, vor allem im Sinne des Urheberrechts. Für Programmierer und Entwickler dürfte das mehr oder weniger schnell erklärbar sein, und auch, welche Funktionen sie erfüllt. Der Prozess zeigte aber von Anfang an, dass die juristische Antwort darauf nicht so einfach ist. Auch deshalb räumten die Richter, die mehrheitlich für Google entschieden, in ihrem Urteil viel Platz für diese Frage ein.

Dabei sahen sich die Richter ein Argument von Google besonders genau an: Nämlich, dass die Java-API für Android ausgewählt worden sei, weil sie unter Programmierern so bekannt und beliebt war. Dabei fanden aber eben nicht nur technische Aspekte Eingang ins Urteil, sondern es wurden auch mehrere aus technischer Perspektive teils abwegige Analogien konstruiert.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
Eine API ist ein Aktenschrank, ein Gaspedal oder ein Reiseführer 
  1. 1
  2. 2
  3. 3
  4. 4
  5.  


Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Lego-kompatibel
Klemmbaustein mit Display zeigt künstlichen Horizont

Der kleine, Lego-kompatible Klemmbaustein hat ein kleines Display eingebaut, auf dem ein funktionierender künstlicher Horizont läuft.

Lego-kompatibel: Klemmbaustein mit Display zeigt künstlichen Horizont
Artikel
  1. E-Fuels: Kommt die elektronische Betankungsüberwachung?
    E-Fuels
    Kommt die elektronische Betankungsüberwachung?

    Offenbar will die EU-Kommission der FDP in Sachen E-Fuels entgegenkommen. Künftig könnten Autos bei falsch getanktem Sprit stehenbleiben.

  2. Offener Brief an Sundar Pichai: Alphabet-Angestellte bitten ihren Chef, nichts Böses zu tun
    Offener Brief an Sundar Pichai
    Alphabet-Angestellte bitten ihren Chef, nichts Böses zu tun

    "Don't Be Evil" war lange das Motto von Google. Mit diesen Worten endet auch ein offener Brief von Angestellten an ihren CEO Sundar Pichai.

  3. Gegen Handelsblockade: Neue Freiheit für Chinas Halbleiterbranche
    Gegen Handelsblockade
    Neue Freiheit für Chinas Halbleiterbranche

    China fehlt der Chip-Nachschub aus Taiwan, mit mehr Freiheit für heimische Hersteller will die Regierung gegensteuern. Ein Manager hat seine Freiheit aber offenbar verloren.
    Eine Analyse von Johannes Hiltscher

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • NBB Black Weeks: Rabatte bis 60% • PS5 + Resident Evil 4 Remake 569€ • LG OLED TV -57% • WD SSD 2TB (PS5) 167,90€ • MindStar: Ryzen 9 7900X3D 625€ • Amazon Coupon-Party • Gainward RTX 3090 1.206€ • Samsung ext. SSD 2TB 159,90€ • Neue RAM-Tiefstpreise • Bosch Professional [Werbung]
    •  /