Google-Urteil: US-Gericht lehnt weltweite Löschung von Suchergebnissen ab

Der Suchmaschinenkonzern Google darf nach Ansicht eines US-Gerichts nicht zur weltweiten Löschung von Suchergebnissen verpflichtet werden. In einer einstweiligen Verfügung entschied ein kalifornisches Bezirksgericht ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ), dass ein entsprechendes Urteil des höchsten Gerichtshofs Kanadas gegen das US-amerikanische Providerprivileg verstoße und "die freie Meinungsäußerung im globalen Internet bedroht" . Mit dieser Entscheidung im Rücken kann Google nun gegen das kanadische Urteil vorgehen.
Der höchste Gerichtshof Kanadas hatte im seinem Urteil vom 28. Juni 2017(öffnet im neuen Fenster) entschieden, dass kanadische Gerichte durchaus des Recht haben, Google zum weltweiten Löschen von Links zu zwingen. Eine einstweilige Verfügung habe nur durch die weltweite Umsetzung ihr Ziel erreichen können. Im konkreten Fall war es um Links zu Produktplagiaten gegangen. Der betroffene Routerhersteller Equustek Solutions(öffnet im neuen Fenster) wollte mit der Löschung der Links verhindern, dass Käufer weltweit das gefälschte Produkt der Konkurrenz bestellen können.
Providerprivileg hilft Google
Google konnte das Urteil nur dann abändern lassen, wenn nachgewiesen wurde, dass mit der Umsetzung gegen die Gesetze anderer Länder verstoßen wird. Aus diesem Grund hatte das Unternehmen eine einstweilige Verfügung in den USA beantragt. Der Bezirksrichter Edward Davila berief sich in seinem Beschluss auf Sektion 230 des Communications Decency Act (CDA), der das sogenannte Providerprivileg enthält.
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) bezeichnete den Beschluss(öffnet im neuen Fenster) als einen "Hoffnungsschimmer" nach einem jahrelangen Rechtsstreit. Allerdings sei ein zufriedenstellendes Ende noch weit entfernt. Nur wenige Firmen hätten vermutlich die Ressourcen, um einen solchen internationalen Kampf zu führen.
EuGH vor ähnlicher Entscheidung
Einen ähnlichen Kampf gegen Google führt derzeit auch die französische Datenschutzbehörde CNIL. Diese will den Suchmaschinenkonzern dazu zwingen, nach europäischem Recht beanstandete Suchergebnisse weltweit herauszufiltern. Bislang sind solche Einträge aus Ländern außerhalb der EU weiterhin zugänglich. Inzwischen soll der Europäische Gerichtshof (EuGH) selbst über die Reichweite des von ihm formulierten Rechts auf die Auslistung von Links bei Suchergebnissen entscheiden. Im Streit zwischen der CNIL und Google hat das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs, der Staatsrat, entsprechende Fragen zur Vorabentscheidung an das höchste EU-Gericht verwiesen .



