Google-Suche: Löschanträge offenbar durchgewunken
Google überprüft offenbar eingereichte Löschanträge nur ungenügend oder gar nicht. Selbst solche, die nicht den Abwägungskriterien des EuGH entsprechen, werden umgesetzt, heißt es laut Recherchen der Welt am Sonntag.

Offenbar hat Google weiterhin Schwierigkeiten bei der Umsetzung des EuGH-Urteils zum Recht auf Vergessen. Nach Recherchen der Welt am Sonntag (WamS) wurde mindestens ein, aus juristischer Sicht nicht haltbarer, Löschantrag genehmigt. Offenbar urteile Google im Zweifel für einen solchen Antrag, sagte der Anwalt für Medienrecht Christian Solmecke der Zeitung. Bereits Ende letzter Woche hatte Googles Chefjustiziar David Drummond Probleme bei der Umsetzung der mehr als 70.000 Löschanträge zugegeben.
Der WamS-Redakteur Benedikt Fuest hatte bei Google beantragt, seinen Namen nicht mehr im Zusammenhang mit dem anonymen Blog Alarmknopf anzuzeigen. Dort wurde Wochen zuvor einer seiner eigenen Beiträge kritisiert. Laut dem Medienrechtsexperten Solmecke verletzt die bei Alarmknopf veröffentlichte Kritik jedoch nicht die Persönlichkeitsrechte des Journalisten. Noch wichtiger ist Solmecke zufolge jedoch der Grundsatz: "Äußert sich ein Zeitungsjournalist öffentlich, dann besteht ein Allgemeininteresse daran, dass seine Leser dazu ebenso öffentlich mitdiskutieren können."
Löschung ohne rechtliche Prüfung
"Wenn ein Jurist diesen Antrag nach den vom EuGH formulierten Abwägungskriterien prüft, dann sollte er abgelehnt werden", sagte Solmecke der WamS. Stattdessen teilte Google dem Journalisten Fuest mit, dass "die URL aus den Suchergebnissen der europäischen Versionen der Google-Suche entfernt wurde".
"Wir hatten für unsere Mandanten 80 Löschanträge gestellt, darunter auch eher zweifelhaft begründete, bei denen ich nicht viel Hoffnung auf Erfolg hatte. Alle sind durchgekommen. Anscheinend entscheidet sich Google aktuell im Zweifel eher für den Löschantrag. Sie löschen mehr, als sie müssten", sagte Solmecke. Offenbar sei Google angesichts der aktuellen Flut der Anträge überfordert. Es fehle eine sorgfältige Abwägung zwischen Informationsrecht der Öffentlichkeit und Recht des Einzelnen auf Vergessen, wie von den EuGH-Richtern vorgegeben.
Anfangsschwierigkeiten
Googles Chefjustiziar Drummond räumte in einem Gastbeitrag für die FAZ ein, dass die Abläufe bei der Bearbeitung von Löschanträgen "noch nicht vollständig entwickelt" seien. Daher habe beispielsweise eine Filterung von Zeitungsberichten wieder rückgängig gemacht werden müssen.
Google selbst hat inzwischen einen achtköpfigen "Löschbeirat" eingerichtet, dem auch Wikipedia-Gründer Jimmy Wales und die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) angehören. Wales hatte sich mehrfach sehr kritisch zu dem EuGH-Urteil geäußert.
Beirat soll helfen
Der Beirat soll nun "von unterschiedlichen Gruppen Stellungnahmen einholen und im Herbst in ganz Europa öffentliche Sitzungen abhalten, um die genannten Fragen tiefergehend zu untersuchen". Ein öffentlicher Bericht werde Empfehlungen zum Vorgehen "bei besonders schwierigen Löschanträgen", beispielsweise bei strafrechtlichen Verurteilungen, enthalten. Auch sollten die acht Mitglieder "Gedanken zu den Folgen für die europäischen Internetnutzer, Presseverlage, Suchmaschinen und andere Betroffene formulieren, und Verfahrensschritte empfehlen, durch die die Verlässlichkeit und Transparenz für Websites und Bürger verbessert werden können". Möglicherweise wird ein Beirat aber auch überflüssig, wenn die Politik in einer geplanten EU-Datenschutzreform eindeutige Kriterien für Widersprüche und Löschung von Inhalten oder Links formuliert.
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nein. gar keine Argumentation. Lediglich eine Feststellung für mich. Ändert nicht...
Dann definiere diesen "schmalen Spielraum" mal...
Is aber nicht ohne Konsequenzen. Wenn beispielsweise eine berühmte Person, nennen sie...
ALso wirds doch teuer wegen mangelnder Bildung des Richters? Schönes Rechtssystem...