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Google-Suche: Gericht stoppt Google-Kooperation mit Gesundheitsministerium

Die prominente Platzierung von Informationen des Gesundheitsministeriums in der Google-Suche ist nicht rechtens.
/ Tobias Költzsch
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Das Knowledge Panel mit den Gesundheitsinformationen (Bild: Google)
Das Knowledge Panel mit den Gesundheitsinformationen Bild: Google

Der Medienkonzern Hubert Burda Media hat sich wegen der Platzierung von Gesundheitsinformationen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in Infoboxen der Google-Suche gerichtlich gewehrt und einen ersten Erfolg verbucht. Das Landgericht München I hat zwei Eilanträgen stattgegeben, die die exklusive Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und Google untersagen. Das berichtet Focus.de(öffnet im neuen Fenster).

Hintergrund der Entscheidung ist eine Übereinkunft zwischen dem Suchmaschinenbetreiber und dem Ministerium. Nach Krankheiten suchenden Nutzern wird oberhalb der eigentlichen Suchergebnisse ein sogenanntes Knowledge Panel angezeigt, das Informationen des Portals gesund.bund.de enthält, das vom Bundesgesundheitsministerium betrieben wird. Andere Quellen werden für die Infoboxen nicht verwendet.

Nach der Bekanntgabe der Kooperation hatten verschiedene Betreiber von Webseiten mit Gesundheitsinformationen bemängelt, dass die exklusive Zusammenarbeit zulasten ihrer Klickzahlen gehen wird. Google-Nutzer dürften in vielen Fällen nach dem Lesen der Infobox keine weiteren Informationen benötigen und daher keine weitere Webseite anklicken. Klagen wurden bereits angedroht.

Landgericht entscheidet zugunsten von Netdoktor

Das sieht auch das Landgericht München I so, das die Prüfung der Sache nach dem Kartellrecht bejaht hat. "Das BMG ist mit Google eine Vereinbarung eingegangen, die eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale bewirkt. Denn die bestmögliche Position auf der Ergebnisseite der Google-Suche, nämlich die neu geschaffene, prominent hervorgehobene Position 0 in der Infobox, steht privaten Anbietern von Gesundheitsportalen von vornherein nicht zur Verfügung", erklärt das Gericht.

Das Burda-Portal Netdoktor sei in besonderem Maße davon abhängig, eine gute Sichtbarkeit in der Google-Suche zu erzielen. 90 Prozent der Zugriffe auf die Seite kämen über Googles Suchmaschine. Durch die Knowledge Panels gehen dem Unternehmen Werbeeinnahmen verloren. Die einstweiligen Verfügungen untersagen es Google unmittelbar, die Boxen weiter einzublenden.


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