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Urteil gegen Google: Störerhaftung gilt nicht für KI-Übersicht von Suchergebnissen

Google kann direkt für die Inhalte der KI-Übersichten haftbar gemacht werden. Der bisherige Schutz von Suchmaschinen greift dann nicht mehr.
/ Friedhelm Greis
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Googles KI-Übersichten stellen eine eigenständige Leistung der Suchmaschine dar. (Bild: Google/Montage: Golem)
Googles KI-Übersichten stellen eine eigenständige Leistung der Suchmaschine dar. Bild: Google/Montage: Golem
Inhalt
  1. Urteil gegen Google: Störerhaftung gilt nicht für KI-Übersicht von Suchergebnissen
  2. Gericht: Googles KI-Übersicht nicht zwingend erforderlich

Suchmaschinenbetreiber können für die von ihnen erstellten KI-Übersichten direkt haftbar gemacht werden. Das entschied das Landgericht München I und gab damit der Klage eines Verlags gegen den IT-Konzern Google statt. Da Google die "Künstliche Intelligenz selbst eingeführt hat und den Nutzenden anbietet, muss sie sich deren Ergebnisse auch zurechnen lassen, denn nur sie hat Einfluss auf das Angebot der KI und auf die Algorithmen, mit denen die KI operiert", schreibt das Gericht in dem Urteil vom 28. Mai 2026(öffnet im neuen Fenster) (PDF) zur Begründung (Az.: 26 O 869/26).

Hintergrund der Klage waren Behauptungen in der KI-Übersicht von Google, wonach das Verlagshaus24, in dem unter anderem das Magazin P.M. erscheint, bekannt sei "für unseriöse Geschäftspraktiken und wird oft als Betrugsmasche wahrgenommen, insbesondere im Zusammenhang mit Abofallen". In der KI-Übersicht wurden zudem "Merkmale der mutmaßlichen Betrugsmasche" aufgelistet. Über die Auto-Complete-Funktion wurde Nutzern bei der Eingabe von Verlagshaus24 zudem automatisch der Begriff Betrugsmasche vorgeschlagen. Über eine einstweilige Verfügung wollte die Klägerin eine gerichtliche Unterlassungserklärung gegenüber Google durchsetzen.

Google beruft sich auf Störerhaftung

Der Suchmaschinenbetreiber wies die Vorwürfe zurück. Zum einen berief sich das Unternehmen auf die sogenannte mittelbare Störerhaftung, wonach Suchmaschinenbetreiber oder Hostingprovider nicht direkt für verlinkte oder durch Nutzer veröffentliche Inhalte haften, sondern lediglich verpflichtet sind, nach entsprechenden Hinweisen unzulässige Inhalte zu entfernen (Notice and take down).

Dem Gericht zufolge behauptete Google, dass seine Suchmaschine "lediglich die Daten und Informationen Dritter entsprechend den Suchanfragen automatisiert anzeige". Daher sei Google nicht selbst verantwortlich für die Datenverarbeitung, "mache sich auch in der 'Übersicht mit KI' die Informationen Dritter nicht zu eigen und hafte dementsprechend erst, wenn ihr eine offenkundige Rechtsverletzung zur Kenntnis gebracht werde".

Hat Googles KI halluziniert?

Diese Argumentation ließ das Landgericht nicht gelten. Die Antworten zeigten "eine eigenständige inhaltliche Aufbereitung der Suchergebnisse" durch die verwendete KI. Google schaffe auf diese Weise "eigenständige, über die einzelnen, im späteren Verlauf dann durch Verlinkungen angezeigte Suchergebnisse hinausgehende Aussagen". Denn die KI-Übersicht enthalte Äußerungen, die in den Suchergebnissen gar nicht getroffen würden.

Das Gericht kommt zum Schluss, dass es sich von Google "selbst aufgestellte und damit über die reine Präsentation der Suchergebnisse hinausgehende Aussagen" handelt.


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