Gericht: Googles KI-Übersicht nicht zwingend erforderlich
Anders als bei der Anzeige von reinen Suchergebnissen könne sich Google zudem nicht darauf berufen, dass eine Überprüfung der verlinkten Inhalten auf illegale Inhalte vorab nicht möglich sei. Mit diesem Argument hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom Februar 2018 die Störerhaftung für Suchmaschinen gerechtfertigt. Auch bei rufschädigenden Auto-Complete-Vorschläge muss Google dem BGH zufolge erst nachträglich tätig werden.
Dem Landgericht zufolge ist eine KI-Übersicht im Gegensatz zu den Suchergebnissen für die Nutzung "keineswegs zwingend erforderlich", um die vom BGH konstatieren Datenflut bewältigen zu können. Denn die KI-Übersicht "strukturiert und wertet demgegenüber Daten nach einem für den Nutzenden nicht von vornherein erkennbaren System und kanalisiert damit – abhängig von dem zugrunde liegenden Algorithmus – auch die Antwort auf die Suchanfrage".
Nutzer müssen KI-Übersicht nicht überprüfen
Ebenfalls ließ das Gericht nicht Googles Argument gelten, wonach Nutzer über die verlinkten Webseiten überprüfen könnten, ob die Aussagen der KI-Übersicht zuträfen. Denn diese sei "aus sich heraus verständlich, enthält eine abgeschlossene Aussage mit eigenständig verständlichem Inhalt und keinen Hinweis auf andere Verständnismöglichkeiten oder gar inhaltliche Unzuverlässigkeiten, so dass für die Nutzenden regelmäßig keine Veranlassung besteht, die angezeigte Antwort auf die Suchanfrage zusätzlich zu prüfen". Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auf Urteile zu sogenannten Titelseitenlesern(öffnet im neuen Fenster).
Nach Einschätzung des Gerichts konnte Google in der mündlichen Verhandlung weder darlegen noch glaubhaft machen, dass der Einsatz von KI im Rahmen von Suchmaschinen "insgesamt unmöglich gemacht würde", wenn die Anbieter "eine Haftung für die ihnen zurechenbaren, eigenständigen Äußerungen" träfen.
Das Gericht gab nicht in allen Punkten den Unterlassungsforderungen der Kläger statt, da manche der angeblichen Behauptungen nicht dargelegt worden seien. Daher muss Google jeweils nur 80 Prozent der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Verfahrens tragen. Die Angaben der KI-Übersicht wurden laut Google "aufgrund einer Überarbeitung durch maschinelles Lernen" inzwischen geändert. Nun heißt es: "Es gibt keine Hinweise darauf, dass Verlagshaus24 eine klassische Betrugsmasche betreibt."
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