Google-Roboterwagen: Uber wehrt sich gegen Vorwurf des Technologiediebstahls

Uber hat sich zum Rechtsstreit mit Google geäußert und den Vorwuf des Technologiediebstahls zurückgewiesen. Die Klage gewährt Einblicke in einige Arbeitsweisen der Firmen.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Selbstfahrendes Auto von Uber
Selbstfahrendes Auto von Uber (Bild: Justin Sullivan/Getty Images)

Uber hat vor Gericht den Vorwurf zurückgewiesen, seine selbstfahrenden Testwagen seien mit gestohlener Technologie der Google-Roboterautos unterwegs. Die Google-Schwesterfirma Waymo wollte vor rund sechs Wochen eine einstweilige Verfügung gegen Uber erreichen, das das Roboterwagen-Programm des Fahrdienst-Vermittlers hätte lähmen können. Nun hat Uber erstmals ausführliche Argumente zur Verteidigung gegen die Waymo-Klage vorgelegt.

Im Mittelpunkt des Streits steht Ubers Roboterwagen-Chef Anthony Lewandowski. Er war früher jahrelang ein zentraler Kopf bei Googles Projekt für selbstfahrende Autos, insbesondere bei der Entwicklung von Laser-Radaren, mit denen die Wagen ihre Umgebung erfassen. Waymo behauptet, Lewandowski habe vor dem Abgang bei dem Internetkonzern Ende 2015 rund 14.000 geschützte Dateien mit vertraulichen Informationen über die Google-Roboterautos heruntergeladen.

Lewandowski gründete Anfang vergangenen Jahres die eigene Firma Otto, die wenige Monate später von Uber für 680 Millionen US-Dollar gekauft wurde. Waymo behauptet auch, dass es seit den Otto-Anfängen Kontakte zwischen Uber und Lewandowski gegeben habe - und dass er auch bei der weiteren Firma Tyto Lidar mitgemischt habe, die ebenfalls in Otto und Uber aufging.

Der zuständige Richter William Alsup sprach damals in einer Anhörung von den stärksten Vorwürfen, die er in 42 Jahren gehört habe. Lewandowski will sich nicht äußern und von seinem Recht Gebrauch machen, die Aussage zu verweigern.

Uber erklärte nun nach einer mehrwöchigen Prüfung: "Um es klar zu sagen, Uber hatte die 26 Geschäftsgeheimnisse oder die 14.000 Dateien, die Lewandowski laut Waymo heruntergeladen hatte, nie in seinem Besitz und setzte sie nie ein." Der Fahrdienst-Vermittler habe bereits seit 2015 an eigenen Laser-Radaren gearbeitet und auch fertige Module des Anbieters Velodyne eingesetzt.

Die Klage von Waymo sei ein Versuch, einen Rivalen zu bremsen. Im Großteil der 32-seitigen Antwort erklärte Uber, wie sich die technischen Details der Eigenentwicklung von Waymos Laser-Radaren unterscheiden und dass sie keine Geschäftsgeheimnisse oder Patente verletzen.

Ein interessantes Detail ist, dass Uber für die Entgegnung 86 frühere Waymo-Mitarbeiter befragen ließ - was ein Bild von dem Ausmaß des Wechsels gibt. Waymo verklagte Uber und Otto, aber nicht Lewandowski persönlich. Wie jetzt bekanntwurde, wollte der Internetkonzern ihn bereits im Herbst vor das Schiedsgericht zerren, weil er mit dem Abwerben von Waymo-Mitarbeitern gegen die Regelungen seines Arbeitsvertrages verstoßen habe.

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