Google: Pixel-Smartphones sollen als Dashcams funktionieren
Quellcode der Sicherheits-App von Google weist auf eine Dashcam-Funktion hin. Diese scheint clever umgesetzt zu sein.

Im Quellcode der Sicherheits-App von Google sind Informationen zu einer Dashcam-Funktion aufgetaucht. Ein Pixel oder anderes Smartphone, das die App unterstützt und in einer Halterung im Auto montiert ist, könnte dann zur Aufzeichnung einer Autofahrt verwendet werden und im Falle eines Unfalls diesen aufzeichnen.
9to5Google entdeckte die Funktion, nachdem Google offenbar versehentlich ein Update der Sicherheits-App verteilt hatte. Die Dashcam-Funktion erscheint nach erfolgreicher Aktivierung durch die Programmierer der Webseite direkt auf der Startseite der App in der Rubrik, die auf Deutsch Auf Notfälle vorbereiten heißt.
Sie kann neben Video auch Audio aufnehmen und lässt sich so einstellen, dass sie automatisch mit der Aufnahme beginnt, sobald das Telefon mit einem bestimmten Bluetooth-Netz verbunden ist – etwa das des Autos oder Autoradios. Nutzer müssten dann nicht darauf achten, die Funktion extra zu aktivieren.
Smartphone kann bei der Aufnahme weiter verwendet werden
9to5Google zufolge soll sich das Smartphone wie gewohnt verwenden lassen, wenn die Dashcam-Funktion läuft. Nutzer können also beispielsweise eine Navigationssoftware verwenden, während nebenbei die Fahrt aufgezeichnet wird. Die Aufnahmen sollen nach drei Tagen automatisch gelöscht werden, wenn sie nicht explizit gespeichert werden. Das soll verhindern, dass der Speicher des Smartphones zu stark belegt wird.
Die Videos sollen komprimiert werden und 30 MByte Speicher pro Minute benötigen. Die maximale Aufnahmelänge eines Videos soll bei 24 Stunden liegen. Offenbar lässt sich die verwendete Kamera nicht einstellen; hilfreich wäre es, wenn die Dashcam-Funktion automatisch die Superweitwinkelkamera des Smartphones verwendet.
Die Funktion könnte für alle Smartphones erscheinen, die die Sicherheits-App von Google unterstützen. Ob sie auch in Deutschland freigeschaltet wird, ist noch unbekannt. In Deutschland ist die Rechtslage für die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen kompliziert: Grundsätzlich darf niemand gegen seinen Willen gefilmt werden, auch die Weitergabe von Aufnahmen an Behörden ist nicht ohne weiteres erlaubt.
Rechtslage bei Dashcams in Deutschland kompliziert
Grundsätzlich sollten derartige Aufnahmen nur gespeichert werden, wenn sie anlassbezogen sind – also im Falle eines Unfalls. Im Einzelfall können Dashcam-Videos laut ADAC aber bei Haftpflichtprozessen als Beweismittel zulässig sein. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot führen. Allerdings wies das Gericht gleichzeitig auch darauf hin, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung grundsätzlich gegen den Datenschutz verstoße.
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Nein, ich lache über deine Antworten. Aber lass mal gut sein.
Siehe anderer Thread. Lohnt nicht mit dir in zwei Strängen zu schreiben, das Thema war ja...
Du hast Recht, da macht man sich direkt den Akku mit kaputt, auch heute. Die Sonne...
WENN es so umgesetzt wird, dass es kaum Last verursacht und das Smartphone nicht so hei...
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