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Google Photos: Klage gegen Sammeln von Gesichtsinformationen wird verworfen

Obwohl im US-Bundestaat Illinois stärkere Regeln gegen das ungefragte Sammeln von biometrischen Daten existieren, bleibt dieses Vorgehen für Google wohl weiterhin legal. Das Unternehmen erstellt Gesichtsprofile in Google Photos, um Bilder nach Personen zu durchsuchen. Das ist standardmäßig aktiviert.
/ Oliver Nickel
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Google Photos erstellt Gesichtsprofile für Suchanfragen. (Bild: Pixabay.com)
Google Photos erstellt Gesichtsprofile für Suchanfragen. Bild: Pixabay.com / CC0 1.0

Der US-Bundesstaat Illinois hat eine Klage gegen Google verworfen. In besagtem Fall wurde dem Suchmaschinenanbieter vorgeworfen, unzulässig Informationen über die Gesichter von Kunden gesammelt und genutzt zu haben. Das betroffene Programm ist Google Photos, welches anhand eines Gesichtserkennungsalgorithmus Bilder nach Personen durchsuchen kann. Der Konflikt: Das verstoße gegen den Illinois Biometric Information Privacy Act, der nur in dieser Region durchgesetzt wird. Das Gesetz verbietet die Nutzung biometrischer Daten von Nutzern ohne deren Einwilligung, berichtet der US-Nachrichtendienst Bloomberg(öffnet im neuen Fenster) .

Allerdings habe das Gericht keine "handfesten Beweise" gegen Google gehabt, um die Anklage durchsetzen zu können. Laut eigenen Aussagen nutze das Unternehmen Gesichtsinformationen nur für die besagte Funktion in der Photos-App. Eine Weitergabe dieser Informationen an Drittanbieter streitet Google ab. Zudem gibt es keine Beweise, die diese Aussage widerlegen. Ein Problem ist dabei, dass die Funktion standardmäßig aktiviert ist. Nutzer müssen sie aktiv ausschalten und geben daher teilweise unbemerkt ihre biometrischen Daten an das Unternehmen weiter.

Google Photos - Live-Demonstration
Google Photos - Live-Demonstration (11:13)

Außer Aufregung kein Schaden

Allerdings haben die Kläger wohl vor Gericht ausgesagt, dass sie "keine finanziellen, physischen oder emotionalen Schäden davongetragen haben, bis auf den Fakt, dass sie sich über die unautorisierte Datensammelei aufregen" . Das sei nicht genug, um eine Klage zu rechtfertigen.

Eric Goldmann, Professor für Recht, kommentiert(öffnet im neuen Fenster) den Fall auf seinem Blog ausführlich. Im Gegensatz zu Facebook sei Googles Nutzung von biometrischen Daten in einer bestimmten Art hilfreich, da sie bei der Fotosuche helfe. Facebook hingegen habe Personen automatisiert in öffentlichen Fotos markiert und sie damit ohne Einwilligung der betroffenen Menschen dritten Parteien preisgegeben. Googles Informationen bleiben privat - zumindest in der Theorie.


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