Google: Hotels dürfen sich keine Fantasie-Sterne geben
Viele Touristen orientieren sich bei Suche nach Hotels an den vergebenen Sternen. Doch auf Google war die Vergabe nicht immer nachvollziehbar.

Der Suchmaschinenkonzern Google muss seine Klassifizierung von Hotel-Bewertungen nachbessern. Nach Angaben der Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb hat Google eine Klage gegen die bisherige Praxis vor dem Landgericht Berlin anerkannt (Az. 101 O 3/19). Demnach darf Google in Deutschland gelegenen Hotelbetrieben nicht mehr eine bestimmte Anzahl an Sternen zuweisen, ohne dass dieser Angabe eine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung GmbH zugrunde liegt.
Google hatte bei der Anzeige von Suchergebnissen von Hotels immer wieder Betriebe mit Hinweisen wie "3-Sterne-Hotel" oder "4-Sterne-Hotel" versehen. Die Wettbewerbszentrale hatte dies als "irreführend" kritisiert, weil viele der Unterkünfte "nicht über eine gültige Hotelklassifizierung verfügten". Nicht zu verwechseln sind diese nun verbotenen Hinweise von Google mit den dort ebenfalls über Sterne angezeigten Bewertungen und Rezensionen von Nutzern. Diese bleiben von der Entscheidung des Gerichts unberührt.
"Dies ist ein Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten auf der mit Abstand wichtigsten Suchplattform für Hotels im Internet", sagte Markus Luthe, Geschäftsführer der Dehoga-Tochter Deutsche Hotelklassifizierung, am Montag zur Entscheidung des Gerichts.
"Google speiste seine Sterneangaben aus für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen und erklärte auch nicht-klassifizierte Hotels zu Sterne-Hotels", teilte die Wettbewerbszentrale der Nachrichtenagentur dpa mit. "Wir tauschen uns bereits über eine Datenschnittstelle täglich und automatisiert mit Google aus, welche Hotels in Deutschland über eine aktuelle Klassifizierung verfügen", hieß es weiter.
Das Sterne-System gibt es nicht nur in Deutschland. Auch in anderen europäischen Ländern haben sich Hotelverbände angeschlossen, darunter die Niederlande, Österreich, Schweden, Griechenland, Liechtenstein und seit drei Jahren auch Slowenien. Der Kriterienkatalog ist dabei stets derselbe.
Immer wieder kommt es dabei zu Mogeleien und Tricksereien. Häufig geht es um Häuser, die auf ihren Webseiten unrechtmäßig mit drei oder vier Sternen werben. Nach Einschätzung der Dehoga spielt dabei häufig Unkenntnis eine Rolle. Vielen Hoteliers scheine nicht klar zu sein, dass eine eigenmächtige Vergabe von Sternen wettbewerbsrechtlich nicht zulässig sei, hieß es vom Verband bereits vor einigen Jahren. Manchmal sorge auch ein Betreiberwechsel für Verzögerungen. Hinzu kommen Grenzfälle, zum Beispiel Sterne im Familienwappen der Hoteleigentümer.
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Die Dehoga schon, aber nicht die Tochtergesellschaft um die es hier geht. Die ist eine GmbH.
Man kann sich schlichtweg nicht darauf verlassen, dass grundsätzliche Dinge wie Hygiene...
Laut Wikipedia ist das so: Ein Stern: Tourist Unterkunft für einfache Ansprüche Alle...
Absolut. Such was da auf booking.com getrieben wird finde ich irreführend. Dort gibt es...