Google: Domain .app als Startseite für Apps und Software

Google eröffnet die Top-Level-Domain (TLD) .app(öffnet im neuen Fenster) speziell für die Präsentation von Applikationen und deren Entwicklerteams dahinter. Auf Seiten mit dieser Endung sollen Nutzer schneller ihre gesuchte Software finden können, da sich die Namensgebung gut einprägen lässt, heißt es von Google. Entwickler können ihre Domains beispielsweise als Startseiten oder als Quelle für offensichtlich vertrauenswürdige und authentische Inhalte verwenden.
Webseiten, die die TLD .app nutzen, müssen das abgesicherte HTTPS-Protokoll verwenden, das mittlerweile bei vielen Webseiten sowieso Standard ist. HTTPS verschlüsselt den Datenverkehr und schützt beispielsweise vor Malware aus Werbung, Spyware oder dem Abfangen unverschlüsselter Kommunikation zwischen Webserver und Client, die etwa Klartext-Passwörter und andere wichtige Daten enthält. Im Gegensatz zu anderen Domains ist HTTPS für .app-Webseiten Pflicht.
Wenige Partner bereits dabei
Bereits einige Partner nutzen die Domain .app für ihre Software. Die dazugehörigen Webseiten sind meist komplett um die App selbst zentriert, inklusive Downloadlink zu Google Play oder dem Apple App Store. Google gibt jedoch wohl keinen bestimmten Stil vor, an den sich Entwickler für ihre Webseiten halten sollen. Für die Bereitstellung von Domainnamen arbeitet Google außerdem mit diversen Partnern zusammen - darunter Anbieter wie Godaddy, porkbun und Hexonet. Ganz uneigennützig ist die Einführung .app also nicht. Google bietet auch seinen eigenen Dienst Google Domains als Bereitsteller an.
Die TLD .app befindet sich laut Google bis zum 7. Mai 2018 in einer Early-Access-Phase, in der Kunden sich ihre Domain gegen eine Gebühr schon vorher sichern können. Einen Tag später, am 8. Mai, wird das Angebot für alle Kunden freigeschaltet. Momentan ist die Anzahl der Partner, die auf der Seite get.app(öffnet im neuen Fenster) ausgestellt werden noch recht überschaubar. Sollten Entwickler trotzdem Bedenken haben, dass ihre Wunschdomain belegt ist, dann lässt sich deren Verfügbarkeit auf der gleichen Seite zudem prüfen.