Schritthalten mit Technik

Einige Richtlinien wurden irgendwann in den 60er Jahren aufgestellt und scheinen heute aus der Zeit gefallen - etwa, den Systemzugriff nur Menschen mit einer bestimmten Staatsangehörigkeit zu erlauben. Machbar sei dies in einer Welt gewesen, in der lediglich drei Personen für ein Mainframe-System zuständig gewesen seien, sagt Raghavan.

In der global vernetzten Welt, in der Google seine Administratoren in vielen verschiedenen Ländern beschäftigt, könne das Unternehmen aber seinen Angestellten nicht einfach die Zugriffsrechte auf seine Systeme entziehen. Das gehe schon allein deshalb nicht, weil Google ja nicht nur Dienstleister für ein einziges Unternehmen sei, sondern für viele verschiedene mit unterschiedlichen Richtlinien.

Eine weitere kaum umsetzbare Forderung sieht Raghavan im Bankenwesen. Hier gebe es etwa die Bestimmung, eine Transaktion zweimal auf nur einmal beschreibbaren Medien festzuhalten. In der digitalen Welt des Dienstleisters Google gibt es solche Medien aber einfach nicht. "Wie sollen wir solchen Vorschriften also nachkommen?", fragt Raghavan.

Auch Google muss Gesetze befolgen

Trotzdem muss sich Google wie alle anderen Unternehmen unter bestimmten Umständen an bestehende Forderungen halten beziehungsweise diese umsetzen. Auch das sei natürlich nicht auf Deutschland beschränkt, berichtet Raghavan. In anderen Staaten mit starken Gewerkschaftsvertretungen müsse Google etwa dafür sorgen können, dass Angestellte nach 17 Uhr keinen Zugriff mehr auf ihr Firmenkonto erhalten.

Diese Idee mag Vor- und Nachteile haben, entspricht vermutlich aber nicht der Lebensweise des typischen Google-Angestellten mit einem Informatik-Abschluss, der sowieso den ganzen Tag vor dem Rechner verbringt und abends noch schnell auf seinem Telefon oder Laptop zwei, drei Dinge abarbeiten will, wenn die Kinder schon schlafen. Die Trennung von Arbeit und Freizeit ist hier zumindest aus technischer Sicht fließend und viel schwerer umzusetzen als im produzierenden Gewerbe.

Auch an die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU (GDPR) muss sich Google trotz technologischen Vorsprungs halten. Das sichert Google wie viele andere IT-Konzerne seinen Kunden zu. Die Kunden erhalten so eine wichtige Langfristperspektive - und Google bleibt hier wohl aus rein wirtschaftlicher Sicht auch nicht viel anderes übrig.

Lobbyismus für den Wandel

Google setzt seine starke Marktposition wie viele andere IT-Unternehmen, Vereine und Organisationen ein, um mit sogenannten Policy-Teams auf Regularien Einfluss zu nehmen. Diese betreiben Lobbyismus im engeren Sinne und versuchen etwa, die genannten altbackenen Regeln durch Beeinflussung der Entscheidungsträger abzuändern, weil diese mit dem technologischen Wandel einfach nicht mehr Schritt halten könnten.

Auch an der GDPR hat Google sicherlich mitgewirkt, auch wenn es das Unternehmen so eindeutig wohl nie zugeben würde. Laut Raghavan sieht sich Google als einer von vielen Beteiligten, die an der Veränderung von Gesetzen und Regeln mitwirken, wolle diese aber viel schneller als andere umsetzen.

Raghavan äußert aber auch Verständnis für die inhärente "Trägheit" des angestrebten Wandels. Gesetze sollten eine gewisse "Allgemeingültigkeit und Langlebigkeit" haben und nicht alle zwei, drei Jahre überarbeitet werden müssen. Dass ein Wandel letztlich stattfinden muss, daran besteht für Raghavan kein Zweifel. "Die Gesellschaft sollte aber ihre eigenen Entscheidungen treffen", sagt Raghavan. Wenn die Gesellschaft Google und die moderne IT-Welt dabei besser versteht als bisher, kann das nur im Sinne des Unternehmens sein.

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 Google hat Probleme, Menschen anzusprechen
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Haf 29. Mai 2017

Das mit der geografischen Datenhaltung ist mir auch sauer aufgestoßen. Da fragt man...

schnedan 14. Mai 2017

nö, die Relativitätstheorie gilt für die Zeit im allgemeinen. beeinflusst Uhren aller...

FreiGeistler 13. Mai 2017

Tschuldige, ich meinte "der Cloud-Nutzung als Onlinespeicher" Oder verwechselst du Cloud...

amagol 12. Mai 2017

Daten die deine eigenen Server nicht (unverschluesselt oder entschluesselbar) verlassen...



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