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Google Book Settlement: Google einigt sich mit US-Verlegern

Zumindest mit den Verlegern hat sich Google auf Bedingungen für die Nutzung digitalisierter Bücher geeinigt. Sie sollen über den Google Play Store zugänglich gemacht werden.
/ Werner Pluta
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Google auf der Frankfurter Buchmesse 2006: Autoren sind nicht beteiligt. (Bild: Ralph Orlowski/Getty Images)
Google auf der Frankfurter Buchmesse 2006: Autoren sind nicht beteiligt. Bild: Ralph Orlowski/Getty Images

Der US-Verlegerverband Association of American Publishers(öffnet im neuen Fenster) (AAP) und Google haben eine Einigung über die Nutzung von Büchern erzielt, die Google gescannt hat. Über die digitalisierten Bücher wird seit sieben Jahren gestritten . Aber nicht alle Rechteinhaber sind an der Schlichtung beteiligt.

Das Abkommen erkenne die Rechte und Interessen der Rechteinhaber an, erklärte die AAP in einer Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) . US-Verlage hätten die Wahl, welche Bücher oder Zeitschriften sie über Googles digitales Buchangebot zugänglich machen wollten. Der Einigung müsse kein Gericht mehr zustimmen. Einzelheiten haben AAP und Google nicht bekanntgegeben.

E-Books bei Google Play

Die digitalen Bücher sollen über den Google Play Store zugänglich gemacht werden, über den Google bereits seit Anfang des Jahres auch E-Books anbietet . Bis zu 20 Prozent eines E-Books können die Nutzer dort kostenlos durchblättern. Die Konditionen, unter denen die E-Books veröffentlicht werden, können die Verlage individuell mit Google aushandeln.

2008 hatten sich Rechteinhaber und Google schon einmal auf Bedingungen zur Nutzung der digitalisierten Bücher geeinigt . Allerdings musste dem Abkommen noch ein Gericht zustimmen. Es folgte ein jahrelanges Hin und Her.

Kritik am Book Settlement

Das sogenannte Google Book Settlement erregte weltweit Widerspruch. Zu den Gegnern gehörten auch die Bundesregierung und die US-Regierung . Ein wichtiger Kritikpunkt war, dass Google das alleinige Recht über verwaiste Bücher erhalten sollte. Damit sind Bücher gemeint, deren Urheberrechtsschutz zwar noch nicht abgelaufen ist, deren Rechteinhaber aber nicht auffindbar sind. Ende 2009 legte Google daraufhin eine überarbeitete Fassung vor, die ein US-Gericht 2011 ablehnte .

Beide Parteien seien froh, dass der lange Rechtsstreit beigelegt sei, erklärte AAP-Chef Tom Allen. Das Abkommen zeige, dass es möglich sei, Inhalte digital anzubieten, ohne das Urheberrecht zu verletzen.

Allerdings bezieht die Einigung nur diese beiden Parteien ein. Andere, darunter die Autoren, die durch den Verband Authors Guild vertreten werden, sind daran nicht beteiligt. Autoren und Fotografen hatten im Sommer Sammelklagen gegen das Google Book Settlement eingereicht.


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