Gmail: Schrems legt Beschwerde gegen Googles Werbemails ein
Eigentlich filtert Google Spammails aus den Postfächern seiner Kunden. Doch das gilt nicht bei bezahlten Werbemails.
Die Datenschutzorganisation Noyb des österreichischen Aktivisten Max Schrems geht gegen den US-Konzern Google vor. Dessen Dienst Gmail zeige den Nutzern ungewollt Werbung in deren Posteingang an, heißt es in einer Beschwerde, die Noyb bei der französischen Datenschutzbehörde CNIL eingereicht hat. Für diese spezielle Werbeform hätten die betroffenen Nutzer keine Einwilligung erteilt.
Der neunseitigen Beschwerde (PDF) zufolge unterscheiden sich diese Mails von anderen Werbemails im Postfach, deren Zusendung die betroffenen Nutzer zugestimmt hätten. Demnach stehen die Mails ganz oben im Postfach und enthalten das Wort "Werbung" vor der Betreffzeile, allerdings kein Datum.
Nach Einschätzung von Noyb stellt diese Werbung eine Form von Direktmarketing per E-Mail dar, was nach Artikel 13 der E-Privacy-Richtlinie von 2002 unzulässig sei.
Dabei verweist die Organisation auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom November 2021, wonach als Mail getarnte Werbung nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Eine sogenannte Inbox-Werbung, die fast wie eine reguläre E-Mail im Posteingang aussieht, ist demnach nur dann erlaubt, wenn Nutzer vorab ausdrücklich zugestimmt haben, solche Nachrichten zu erhalten.
Im Falle von Gmail komme laut Noyb noch hinzu, dass die Nutzer anders als bei der Inbox-Werbung des EuGH-Urteils durch das Anklicken des Betreffs nicht direkt auf eine Webseite geleitet würden. Daher ähnele diese Werbeform noch stärker dem verbotenen Direktmarketing.
Inwieweit Gmail diese Werbeform auch in anderen Staaten nutzt, ist einem Bericht des Spiegel zufolge unklar. Google habe sich auf Anfrage nicht dazu äußern wollen.
Dass Noyb die Beschwerde in Frankreich eingereicht hat, kann jedoch auch mit dem bisherigen Vorgehen der Datenschutzbehörde gegen Google zusammenhängen. Denn die CNIL hat bereits in zwei Fällen Millionenstrafen gegen den US-Konzern verhängt, zuletzt wegen Verstößen gegen gesetzliche Regeln für Cookies.