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Glasfasernetze: Bundesnetzagentur legte zu niedriges Entgelt fest

Vodafone betreibt ein gefördertes Glasfasernetz und M-net hat darauf Zugriff erhalten. Doch die Festlegung des Entgelts war unzulässig.
/ Achim Sawall
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Wie wird der Preis richtig festgelegt? (Bild: Verwaltungsgericht Köln)
Wie wird der Preis richtig festgelegt? Bild: Verwaltungsgericht Köln

Vodafone Deutschland hat eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln begrüßt(öffnet im neuen Fenster) , wonach die Festlegung des Entgeltes für das Glasfaser-Vorleistungsprodukt im Main-Kinzig-Kreis durch die Bundesnetzagentur rechtswidrig war. "Gefördert oder eigenwirtschaftlich - die Kostenstrukturen können je nach Ausbaumodell sehr unterschiedlich sein. Auch regionale Unterscheide sind zu berücksichtigen. Die Festlegung pauschaler und vor allem zu niedriger Entgelte ist daher nicht zielführend," sagte Vodafone-Sprecher Thorsten Höpken Golem.de auf Anfrage.

Der Zugang zu Glasfasernetzen mit Open Access sei wichtig und richtig. Er müsse "aber kostendeckend erfolgen" , betonte Höpken.

Die erste Entscheidung der Bundesnetzagentur über Entgelte, die ein Unternehmen von einem Konkurrenten für den Zugang zu seinem öffentlich geförderten Glasfasernetz erheben darf, war laut Gericht damit rechtswidrig. Das hatte das Verwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen: 1 L 2288/23) entschieden und damit einem Eilantrag von Vodafone gegen M-net stattgegeben.

Zugang bei geförderten Netzen

Betreiber öffentlich geförderter Glasfasernetze müssen anderen Telekommunikationsunternehmen Zugang zu diesem Netz gewähren. Einigten sich beide Unternehmen nicht, legt die Bundesnetzagentur die Bedingungen fest.

Die Regulierungsbehörde hatte in einem Streitbeilegungsverfahren zwischen Vodafone und M-net die monatlichen Entgelte für den Zugang zu einem von Vodafone betriebenen geförderten Glasfasernetz im Main-Kinzig-Kreis festgelegt. "Dazu hatte sie Durchschnittspreise aus derzeit in nicht geförderten Gebieten Deutschlands zwischen Unternehmen vereinbarten monatlichen Entgelten für die Mitnutzung von Glasfasernetzen errechnet" , erklärte das Verwaltungsgericht Köln.

Der Beschluss des Regulierers sei bereits formell rechtswidrig, da die Bundesnetzagentur den Beteiligten "nicht hinreichend rechtliches Gehör gewährt" habe. Nach der Auswertung einer Marktabfrage hatten die Beteiligten demnach keine Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

M-net-Sprecher Hannes Lindhuber verwies darauf, dass sich an der grundsätzlichen Konstellation durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts nichts geändert habe. "Betreiber öffentlich geförderter Glasfasernetze müssen anderen Telekommunikationsunternehmen Zugang zu diesem Netz gewähren" , sagte der Sprecher.


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