Glasfaserausbau in Naturschutzgebieten: Naturschutz nicht im "überragenden öffentlichen Interesse"

Mehr rechtliche Erleichterungen für den Glasfaserausbau in Naturschutzgebieten lösen das Problem nicht. Das erklärte die Deutsche Umwelthilfe Golem.de. In einem neuen Gesetz sollte der Glasfaserausbau bei naturschutzrechtlichen Prüfungen generell als "im übergeordneten öffentlichen Interesse" bewertet werden, was die Bundesregierung nicht umgesetzt hat.
"Wenn auf diesem Wege alle Vorhaben priorisiert werden sollen, wird am Ende keines priorisiert. Das Problem dabei ist generell, dass der Umwelt- und Naturschutz nicht im überragenden öffentlichen Interesse steht" , sagte eine Sprecherin.
Telco-Verbände wollen mit Kabeltiefbau ins öffentliche Interesse
Die Telco-Verbände forderten bislang vergeblich, im vom Bundeskabinett beschlossenen Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-NABEG) festzulegen, dass Glasfaser-Kabeltiefbau genauso im "überragenden öffentlichen Interesse" liege, wie erneuerbare Energien oder Stromnetze. Doch nur der Mobilfunkausbau soll bei naturschutzrechtlichen Prüfungen gleichgestellt werden.
Der Breko beklagte, dass naturschutzrechtliche Prüfungen für Glasfaserkabel "leider oft sehr aufwendig" seien und "extrem lang" dauerten.
Laut Deutscher Umwelthilfe gebe es bei den Auswirkungen auch deutliche Unterschiede zwischen Glasfasertiefbau und Mobilfunkausbau. Im ersten Fall würden über weite Strecken Kabel in die Erde verlegt, im zweiten Fall würden punktuell Masten aufgestellt. Der Eingriff sei bei Glasfaser deutlich höher und rechtfertige wohl auch einen sensibleren Umgang mit Schutzgütern, die betroffen sein könnten.



