Glasfaser statt Kupfer: Bundesnetzagentur will ein "völlig neues Netz"
Die Bundesnetzagentur will die Regulierung für Glasfasernetze weitgehend einstellen und nur noch die Verhandlungen beaufsichtigen. Künftig werde es "darum gehen, ein bestehendes Netz durch ein völlig neues Netz zu ersetzen – Glasfaser statt Kupfer , sagte Präsident Jochen Homann der FAZ(öffnet im neuen Fenster) (Frankfurter Allgemeine Zeitung). Glasfaser sei die Technologie für die Gigabit-Welt.
An diesem Montag wird ein neuer Konsultationsentwurf für die Letzte Meile(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht. "Wenn der Zugang von Wettbewerbern zur Glasfaser gewährleistet ist, kann ich mir einen weitgehenden Verzicht auf regulatorische Eingriffe vorstellen. Ich würde unsere Rolle gern auf die eines Schiedsrichters beschränken" , erklärte Homann.
Mit dem neuen Entwurf lege man "den Grundstein für mehr Investitionen in Glasfaser" . Für die Unternehmen soll es attraktiver sein, Kooperationen einzugehen oder eigene Preismodelle zu verhandeln. Deutschland liegt im europäischen Vergleich bei FTTH/B (Fiber To The Home/Building) weit zurück.
Nötig seien Spielregeln wie ein marktverhandelter, diskriminierungsfreier Open Access, die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter, wenn auf eine Regulierung von FTTB/H-Netzen verzichtet werde. Das hatte der Stadtnetzbetreiberverband Buglas schon früher gefordert , sich aber gegen pauschale und unkonditionierte Regulierungsferien gewandt. Eine vollständige Deregulierung von Glasfaserzugangsnetzen unter unzureichenden oder unklaren Bedingungen hätte eine Reduzierung der Anbieterzahl sowohl auf der Infrastruktur- als auch Diensteebene zur Folge. Auch bestünde die Gefahr einer Re-Monopolisierung des Markts oder des Entstehens wettbewerbsbeschränkender Oligopole.
Für die künftige Regulierung des Glasfasermarktes hatte der Breko (Bundesverband Breitbandkommunikation) im Jahr 2017 ein Konzept veröffentlicht(öffnet im neuen Fenster) . Um die richtigen Anreize für den Glasfaserausbau im Wettbewerb zu setzen, plädierte der Verband bei Glasfasernetzen (FTTB/H) für den Vorrang eines frei verhandelten und marktakzeptierten Netzzugangs (Open Access) mit der Regulierungsbehörde als neutraler und verbindlicher Streitbeilegungsinstanz, die im Streitfall die wesentlichen Zugangsbedingungen festlegt.
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