Glasfaser Nordwest: Telekom und Ewe wollen trotz Richterspruch weiter ausbauen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Freigabe des Kartellamts aufgehoben, nach der EWE und die Deutsche Telekom mit dem Gemeinschaftsunternehmen Glasfaser Nordwest ausbauen dürfen. Aus Sicht des Gerichts war die damalige Begründung für die Freigabe "nicht tragfähig" (Aktenzeichen: VI-Kart 5/20 V). Die Beschwerde hatten Vodafone und Deutsche Glasfaser geführt.
Ein Sprecher des Kartellamts erklärte, man nehme den Beschluss "mit Bedauern zur Kenntnis" . Nach Einschätzung der Behörde komme es durch die Verpflichtungszusagen und die wettbewerblichen Absicherungen "zu Verbesserungen auf den Telekommunikationsmärkten in der betroffenen Region und auch im ländlichen Raum" .
Die Telekom hat bereits erklärt(öffnet im neuen Fenster) , dass der Ausbau trotz Richterspruch weitergehe. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts sind Rechtsmittel möglich.
"Wir werden alle rechtlichen Optionen prüfen und weiter ausbauen" , sagte Dido Blankenburg, Vorstandsbeauftragter der Telekom für Breitbandkooperation. Norbert Westfal, Sprecher der Geschäftsführung EWE TEL betonte, das die freie Anbieterwahl für die Endkunden bei einem Ausbau durch Glasfaser Nordwest garantiert sei. Er ist Präsident des Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko).
Beklagt wird das Bundeskartellamt. Dennoch können Telekom und EWE Rechtsmittel einlegen, da es um ihr Gemeinschaftsunternehmen geht. Den Gang zum Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen. Auch das Bundeskartellamt hat bereits angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen.
Kartellamt könnte Auflagen für Glasfaser Nordwest verstärken
Sollte es bei dem Beschluss bleiben, hätte das Kartellamt nun einige Monate Zeit, das Joint Venture zwischen Telekom und EWE neu zu bewerten. Denkbar wäre, dass die Wettbewerbsbehörde strengere Auflagen verlangt.
Telekom und EWE hatten sich Ende 2019 beim Bundeskartellamt für die nächsten vier Jahre zum nicht öffentlich geförderten Ausbau von 300.000 Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und Wohnungen verpflichtet. Laut den Auflagen darf nur in nicht geförderten Gebieten ausgebaut werden, eine Konzentration auf städtische Gebiete ist nicht erlaubt. Bis zum Jahr 2022 sollen gleichwertige Vorleistungsprodukte angeboten und nachweislich zu einem signifikanten Anteil vermarktet werden, damit Open Access nicht nur auf dem Papier stehe, sondern auch in marktüblicher Weise angeboten werde, verlangte das Bundeskartellamt.
Glasfaser Nordwest will bis zu 1,5 Millionen Haushalte und Firmen in Teilen Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens und in Bremen mit Internet versorgen. Beide Partner gehen von einer Investitionshöhe von bis zu zwei Milliarden Euro über einen Zeitraum von rund zehn Jahren aus.
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