Gläserner Bankkunde: Behörden fragen immer mehr Kontodaten ab
Die Befugnisse zum Abruf von Informationen über Konten bei Finanzdienstleistern werden ständig weiter ausgeweitet und immer häufiger genutzt. Berechtige Ämter haben allein im ersten Halbjahr 38 Prozent mehr Anträge gestellt und die Zahl auf 391.442 hochgeschraubt. An vorderster Stelle stehen Gerichtsvollzieher.

Das Bankgeheimnis wird immer weiter eingeschränkt, denn deutsche Ämter forschen ständig mehr Stammdaten privater Konteninhaber aus. Allein im ersten Halbjahr registrierte das zuständige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) 391.442 Ersuchen für Kontenabrufe. Das sind 38 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, als bei der Behörde rund 283.000 entsprechende Anträge eingingen. Zum Vergleich: Nach der Einführung des heftig umkämpften Werkzeugs 2005 machten die berechtigen Verwaltungsstellen 2010 rund 57.000 Mal davon Gebrauch. Bis 2017 schnellte die Zahl mit jährlichen Wachstumsraten von teils über 60 Prozent auf 692.000 Anträge hoch.
Die jüngsten Zahlen führt das Handelsblatt an und beruft sich dabei auf eine Statistik aus dem Bundesfinanzministerium. Rund 75 Prozent der Auskunftswünsche während der ersten sechs Monate dieses Jahres beziehungsweise 292.399 Anfragen kommen demnach von Gerichtsvollziehern. Diese können das Instrument seit 2013 einsetzen, seit November 2016 bereits bei Schulden von unter 500 Euro. So sollen sie Zahlungsunwilligen auf die Spur kommen, die ein leeres Konto nur vortäuschen.
Finanzämter, sonstige Steuerbehörden und Jobcenter stehen den Gerichtsvollziehern nicht allzu weit nach. Sie wandten sich im ersten Halbjahr 89.043 mit Anfragen an das BZSt, während es im gleichen Zeitraum 2017 etwa 23.300 weniger waren. Die Stammdaten dürfen prinzipiell auch abgerufen werden, um Anträge auf Ausbildungsförderung, Sozialhilfe oder Wohngeld zu prüfen. Das BZSt befürwortete einen automatisierten Abruf in 274.232 Fällen im ersten Halbjahr, also bei rund zwei Dritteln der Gesuche.
Zugriffsbefugnisse wurden ausgeweitet
Über das Verfahren erhalten die Behörden Namen, Geburtsdaten, Adressen und Kontonummern von Kunden der Finanzinstitutionen. Kontostände oder laufende Ein- und Ausgänge bleiben außen vor. Der Datenaustausch wird dabei durch IT-Verfahren immer einfacher. So müssen Banken und Sparkassen seit einem Jahr die Steuer-Identifikationsnummer des Kontoinhabers in eine Datenbank eintragen. Berechtigte Ämter dürfen die Information abrufen, ohne dass der entsprechende Finanzdienstleister dies mitbekommt.
Ursprünglich hatte der Bundestag die Kontenabfrage nach langen Debatten einem überschaubaren Kreis von Behörden genehmigt, um schwerer Kriminalität wie Terrorismus oder Geldwäsche besser entgegenwirken zu können. "Einmal erteilte hoheitliche Zugriffsbefugnisse auf personenbezogene Daten wurden auf einen immer weiteren Kreis von Zugriffsberechtigten ausgedehnt", moniert nun die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff: Mit der ständig steigenden Zahl der Abrufanträge steige das Risiko für fehlerhafte Datenübermittlungen oder Personenverwechslungen. Für Betroffene könne dies im Einzelfall sehr unangenehme Konsequenzen wie Kontensperrungen nach sich ziehen. Die CDU-Politikerin appellierte daher an den Gesetzgeber, das Verfahren auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls einzuhegen.
Christian Dürr, Vize der FDP-Bundestagsfraktion, macht in der Entwicklung eine "Tendenz zum gläsernen Bürger" aus. Bankkunden müssten darauf vertrauen können, dass der Rechtsstaat bei der Terrorismusbekämpfung und beim Gläubigerschutz handlungsfähig sei, "aber gleichzeitig ihre Bürgerrechte nicht einschränkt". Steuergewerkschaftschef Thomas Eigenthaler findet den Umgang der Ämter mit den Kompetenzen dagegen gut. Er betonte gegenüber dem Handelsblatt: "Steuern zahlen ist nicht nur etwas für Ehrliche und Dumme."
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Oh, noch zwei Frage: Ich kenne mich jetzt bei den Sozialleistungen nicht aus, wie ich...
Sie dürfen natürlich klingeln und dir Fragen stellen. Wenn du sagst, dass sie gehen...
Die wissen das genausogut wie wir. Deshalb sammeln die noch soviele Daten wie möglich.
Werbeplakate behaute auch, dass ich mit 100 Euro einen potentiellen Terroristen 50 Tage...
Ich tippe bei _diesem_ GWG mal auf GeldWäscheGesetz, GeringwertigesWirtschaftsGut würden...