Gläserne Gesetze: Initiative will 17.000 Lobbypapiere befreien

Welche Dokumente entstehen eigentlich im Laufe eines Gesetzgebungsverfahrens? Abgeordnetenwatch und das Portal Frag den Staat wollen es wissen und setzen auf viele Freiwillige, die die Dokumente anfragen.

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Eine Initiative will mehr über Gesetze und deren Hintergründe erfahren.
Eine Initiative will mehr über Gesetze und deren Hintergründe erfahren. (Bild: Fabrizio Bensch/Reuters)

Die Initiative Abgeordnetenwatch hat sich mit dem von der Open Knowledge Foundation (OKFN) Deutschland betriebenen Portal Frag den Staat zusammengetan, um viele Tausend Stellungnahmen von Lobbyisten, Referentenentwürfe aus Ministerien und andere Dokumente für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die so gesammelten Dokumente sollen auf einem eigenen Portal katalogisiert werden. Eine Volltextsuche soll eine bessere Analyse der Unterlagen ermöglichen, außerdem sollen die Papiere untereinander verlinkt werden. Selbsterklärtes Ziel der Initiative ist es, den Einfluss von Lobbygruppen auf Gesetze besser nachvollziehbar zu machen.

Interne Entwürfe und externe Stellungnahmen

Ministerien fertigen für Gesetze in der Regel zunächst einen internen Entwurf, den sogenannten Referentenentwurf, an. Häufig werden zu einem bestimmten Politikziel auch mehrere Entwürfe erstellt, um Handlungsoptionen besser gegeneinander abwägen zu können. Manchmal kommt ein Entwurf auch direkt aus dem Kabinett. Die Dokumente sind in der Regel nicht öffentlich, können aber auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) angefragt werden. Einige Ministerien veröffentlichen Stellungnahmen von Verbänden zu bestimmten Gesetzen, die meisten tun dies aber nicht.

Auch Stellungnahmen von Lobbygruppen können, wenn sie schriftlich eingereicht wurden und aktenkundig sind, nach dem IFG angefragt werden. Die Kampagne hat viele Tausend solcher anfragbaren Dokumente gesammelt, wer bereits bei Frag den Staat registriert ist, kann sich mit wenigen Klicks an der Aktion beteiligen. Nach Angabe der OKFN fallen bei einfachen Anfragen nach einzelnen Dokumenten in der Regel keine Gebühren an. Sollte eine Behörde Gebühren verlangen, können diese Bescheide angefochten werden.

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